Die Regierung beendet die Auslagerung der Steuererhebung und reformiert die Steuerbehörde.
Der Ruhestand des Auftragnehmers, dem der Dienstleistungsvertrag erteilt wurde, hat die Regierung gezwungen, die Kontrolle über diese Tätigkeit zurückzuerlangen.
Die Regierung der Balearen nutzt die Änderungen des Gesetzesdekrets über strategische Projekte, um die Steuerbehörde der Balearen (ATIB) grundlegend zu reformieren. Ziel ist es, die direkte Kontrolle über deren Management zurückzuerlangen, insbesondere im Bereich der Steuererhebung, die jahrelang teilweise in den Händen eines Unternehmens von Gabriel Alzamora lag. Der Dienstleister ist in den Ruhestand getreten, was eine Reihe von Neubewertungen erforderlich machte, denen die Regierung mit einer Strukturreform der ATIB begegnet. Die teilweise Auslagerung der Dienstleistung wurde mit der Steigerung der Effizienz der Steuererhebung begründet – ein Ziel, das alle Regierungen angesichts der Kritik an diesem Modell verteidigt haben. Seit Anfang der 2010er-Jahre ist diese teilweise ausgelagerte Verwaltung Gegenstand politischer und gesellschaftlicher Kontroversen. Einige Kreise warfen dem beauftragten Unternehmen erhebliche Gewinne vor, während Bürger und Institutionen Mängel in Effizienz, Koordination und Transparenz bei der Steuererhebung, insbesondere bei Vollstreckungsverfahren und Rechtsbehelfen, feststellten. Die Situation hat sich geändert, und die Regierung hat diese Maßnahme monatelang vorbereitet. Mit den von der Parlamentsfraktion der Volkspartei vorgelegten Änderungsanträgen schlägt die Regierung vor, die Erhebung von Steuern und anderen Einnahmen für die Autonome Gemeinschaft, den Gesundheitsdienst und andere abhängige öffentliche Einrichtungen und Körperschaften direkt zu verwalten, die Abhängigkeit von externen Managern zu beseitigen und sicherzustellen, dass die Verwaltung vollständig in öffentlicher Hand liegt. Neue Organisation
Die Reform schafft eine klarere und funktionalere Organisation für die ATIB (Alliance Tax and Investments Board). Die Abteilungen und Bereiche sind nach Themengebieten gegliedert, und es gibt zentrale Dienststellen sowie Delegierte auf Menorca, Ibiza und Formentera. Dies verbessert die Koordination, optimiert die Prozesse und ermöglicht es jeder Niederlassung, effizient in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu arbeiten. Der Bereich „Einzug“ ist nun für die freiwillige und behördlich angeordnete Erhebung regionaler und staatlicher Steuern, die damit verbundene administrative Überprüfung, die Verwaltung von Steuern anderer Verwaltungen, die an die Balearen delegiert wurden, sowie die Überwachung von Insolvenzverfahren zuständig, die von der ATIB verwaltete Kredite betreffen. All dies wird mit der regionalen Rechtsabteilung koordiniert und steht unter der Aufsicht des ATIB-Direktors. Die Änderung ermöglicht es der ATIB außerdem, von Gemeinden und anderen lokalen Gebietskörperschaften im Rahmen von Vereinbarungen delegierte Befugnisse hinsichtlich der Erhebung, Festsetzung, Prüfung und Verwaltung von Steuern und Einnahmen anzunehmen.