Es ist nun offiziell, die Stadtverwaltung wird das Gebäude von Gaspar Bennàssar übernehmen, aber die Fassade beibehalten

Die Stadtplanungsverwaltung gibt grünes Licht für den teilweisen Abriss des Gebäudes in der Calle 31 de Diciembre, nachdem der Consell von einer Unterschutzstellung als denkmalgeschütztes Gut abgesehen hat.

Das Gebäude in der Straße 31. Dezember in Palma, das abgerissen werden soll.
ARA Balears
28/04/2026
1 min

PalmaDie Stadtplanungsverwaltung des Rathauses von Palma hat am Dienstag die Genehmigung für den Abriss des Gebäudes in der Calle 31 de Diciembre Nummer 27 erteilt. Das von dem Architekten Gaspar Bennàssar entworfene Bauwerk muss unter Erhaltung der Fassade abgerissen werden. Die Maßnahme wird den Bau eines neuen Mehrfamilienhauses mit insgesamt 15 Wohnungen sowie Parkplätzen und Abstellräumen ermöglichen.

Wie die Stadtverwaltung mitteilte, hatte das Projekt Anfang April das grüne Licht der Kommission für historische Zentrenerhalten, was den Weg für die endgültige Genehmigung geebnet hat. Der Stadtrat für Stadtplanung, Óscar Fidalgo, erinnerte daran, dass die Intervention an die patrimonialen Anforderungen angepasst wurde, um die Erhaltung des relevantesten Elements des ursprünglichen Gebäudes zu gewährleisten.

Der Prozess war nicht unumstritten. Bereits 2024 hatte Cort eine erste Abrissgenehmigung erteilt, aber die Bearbeitung wurde vorsorglich ausgesetztnachdem der Naturschutzverband ARCA den Consell de Mallorca um die Einstufung des Gebäudes als geschütztes Gut gebeten hatte. Dieser Antrag war jedoch nicht erfolgreich.

Die Inselkommission für Kulturerbe entschied, das Verfahren nicht einzuleiten, da das Gebäude nicht über ausreichende Denkmalswerte verfügte und kein besonderes Interesse aus formaler oder ästhetischer Sicht bot. Der technische Bericht wies zudem eine signifikante „Distanz“ zwischen dem ursprünglichen Entwurf von Bennàssar und der endgültig ausgeführten Konstruktion auf.

Dennoch drängte der Consell die Bauträger dazu, den Vorschlag zu überarbeitenden Vorschlag zu überarbeiten , um die Erhaltung der Fassade zu gewährleisten, eine Forderung, die schließlich in den genehmigten Entwurf aufgenommen wurde. Mit der Erteilung der Genehmigung tritt das Projekt nun in die Ausführungsphase ein und ermöglicht die Erneuerung

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