Die Regierung beanstandet die Überstellung eines unbegleiteten Minderjährigen von den Kanarischen Inseln auf die Balearen.
Dies ist der dritte Vorschlag zur Überstellung eines unbegleiteten Minderjährigen auf die Balearen, gegen den die Anwaltschaft Berufung eingelegt hat.
PalmeDie Anwaltskammer der Balearen wird gegen den Beschluss zur Verlegung und Unterbringung eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers auf den Balearen beim Gericht in Las Palmas de Gran Canaria Berufung einlegen. Dies wurde am Freitag vom Regierungsrat beschlossen, wie Regierungssprecher Antoni Costa auf der anschließenden Pressekonferenz mitteilte.
Dies betrifft der dritte Vorschlag zur Überstellung eines unbegleiteten Minderjährigen auf die Baleareninseln Die Anwälte haben Berufung eingelegt. Bislang, so der Sprecher, sei keiner der drei Minderjährigen eingetroffen.
Die Beschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Regierungsbeauftragten der Kanarischen Inseln vom 4. Dezember 2025, mit dem die Überstellung und Unterbringung eines unbegleiteten ausländischen Minderjährigen auf den Inseln angeordnet wird. Dieser Beschluss sieht vor, dass die Kinderschutzbehörden der Regionalregierung gemäß Königlichem Gesetzesdekret 2/2025 vom 18. März und Königlichem Dekret 658/2025 vom 22. Juli über den Umgang mit außergewöhnlichen Migrationsnotfällen die Vormundschaft und das Sorgerecht übernehmen.
Es sei darauf hingewiesen, dass der Rechtsdienst der Autonomen Gemeinschaft der Balearen Die Regionalregierung hat mit Zustimmung des Regierungsrats beide Verordnungen angefochten. Laut Rechtsabteilung rechtfertigt der Beschluss des Regierungsbeauftragten die Abweisung der von der autonomen Gemeinschaft während der Anhörung vorgebrachten Vorwürfe nicht hinreichend. In diesem Zusammenhang wird ein Verstoß gegen das festgelegte Verfahren zur Verlegung und Unterbringung von Minderjährigen festgestellt, insbesondere aufgrund des Fehlens einer vorherigen Zustimmung der zuständigen Sektorkonferenz.
Sie betonen außerdem, dass die Resolution weder die Beschäftigungslage in spezialisierten Betreuungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Ausländer auf den Balearen noch die Migrationskrise berücksichtigt, die die Regionalregierung wiederholt in der autonomen Gemeinschaft festgestellt hat. Insgesamt werden 745 Minderjährige von dem Schutzsystem betreut.
Quellen innerhalb der Exekutive haben mitgeteilt, dass das Kinderschutz- und Vormundschaftssystem der Balearen derzeit 745 unbegleitete ausländische Minderjährige betreut – eine Zahl, die deutlich über der vorgesehenen Kapazität liegt. In diesem Zusammenhang hat die Regierung auch die Mängel des Königlichen Dekrets hervorgehoben, das die Standardkapazität der Schutzsysteme jeder autonomen Gemeinschaft festlegt und den Balearen eine Kapazität von 406 Minderjährigen zuweist. Laut Staatsanwaltschaft basiert diese Zuweisung auf unzureichend begründeten Kriterien und wird intransparent und willkürlich angewendet, was territoriale Ungleichgewichte schafft und gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der interterritorialen Solidarität verstößt. Staatliche Mittel für die Inseln
Parallel dazu hat der Regierungsrat die Verteilung staatlicher Mittel an die vier Inselräte genehmigt, die für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Migranten vorgesehen sind. Die Verteilung erfolgt auf Grundlage einer zwischen der Regierung und jedem Rat geschlossenen Vereinbarung. Die Mittel stammen aus Überweisungen des Ministeriums für Jugend und Kinder in Höhe von 100 Millionen Euro an alle autonomen Gemeinschaften zur Deckung der Kosten, die durch Überbelegung und die Betreuung Minderjähriger entstehen. Davon entfielen 4,6 Millionen Euro auf die Balearen. Hinzu kommen 35 Millionen Euro für die Kanarischen Inseln, Ceuta, Melilla und die Balearen – Gebiete, die laut Ministerium „aufgrund ihrer Bedeutung als bevorzugte Einreisepunkte für Migrationsrouten nach Europa einem höheren Migrationsdruck ausgesetzt sind als andere Gebiete des spanischen Staates“. Nach diesem Kriterium erhalten die Balearen 3,2 Millionen Euro, wodurch sich die Gesamtsumme für die Gemeinschaft auf 7,8 Millionen Euro beläuft. Diese Mittel werden unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazität und der Überbelegung der jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtungen auf die Räte verteilt.