Heiliger Hieronymus

Der Oberste bestätigt, dass die Hieronymitinnen die Eigentümerinnen des Klosters Santa Isabel in Palma sind

Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht angefochten werden

Das Kloster der Heiligen Elisabeth
ARA Balears
05/06/2026
1 min

PalmaDer Oberste Gerichtshof hat die von der Diözese Mallorca gegen das Urteil eingelegte Kassationsbeschwerde nicht zugelassen, das die Hieronymitinnen des Klosters Santa Isabel in Palma als Eigentümerinnen der Immobilie anerkannte. Somit betrachtet der Oberste Gerichtshof die vom Provinzgericht Palma im Mai 2024 ergangene Entscheidung als rechtskräftig.

Somit erklärt der Oberste Gerichtshof das angefochtene Urteil für rechtskräftig, legt die Kosten dem Bistum Mallorca auf und erinnert an den Verlust der zur Anfechtung hinterlegten Kaution, wie die Föderation des Klosters der Hieronymiten-Nonnen von Santa Paula mitteilte.

Die Entscheidung bestätigt die Aussage des Provinzgerichts, dass die von der Ordensgemeinschaft eingereichte Klage zulässig ist und dass die Nonnen die rechtmäßigen Eigentümerinnen des Klosters Santa Isabel sind, das sie seit 1485 bewohnen und verwalten. Sie unterstützt auch die Löschung des Registereintrags, der sich aus der Eintragung ergibt, die von dem damaligen Bischof von Mallorca, Javier Salinas, veranlasst wurde.

Die Präsidentin des Verbandes und Priorin des Klosters, Ángeles Sanz, hat ihre Zufriedenheit über eine Entscheidung zum Ausdruck gebracht, die, wie sie sagte, eine seit 2014 bestehende und später vom derzeitigen Bischof Sebastià Taltavull aufrechterhaltene Kontroverse beendet. Die Ordensfrau vertraut darauf, dass mit dieser Gerichtsentscheidung ein Konflikt, der die Gemeinschaft und die Diözese seit mehr als einem Jahrzehnt entzweit hat, endgültig beigelegt wird.

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