Sprachstandardisierung

Das IEE prüft die Ausschreibung für die neue Straßenbeschilderung, da es diese als Verstoß gegen das Gesetz zur sprachlichen Normalisierung ansieht.

Die Organisation weist darauf hin, dass zweisprachige Schilder gegen regionale und kommunale Gesetze verstoßen.

Ibiza-Autobahn
ARA Balears
10/12/2025
1 min

PalmeDas Institut für Ibiza-Studien (IEE) hat gegen die Bedingungen der städtischen Ausschreibung zur Erneuerung der Straßenschilder auf Ibiza Einspruch eingelegt. Die Organisation fordert, dass alle Schilder ausschließlich in Katalanisch beschriftet werden, wie es das Gesetz zur sprachlichen Normalisierung und das Autonomiestatut vorschreiben.

Laut dem IEE (Institut für Sprachstudien) widerspricht die Verwendung zweisprachiger Namen auf den neuen städtischen Schildern dem Prinzip der sprachlichen Normalisierung und schränkt die Möglichkeiten für die Verwendung der katalanischen Sprache ein. In seiner Beschwerde weist das Institut darauf hin, dass Artikel 15.1 des Gesetzes zur sprachlichen Normalisierung vorschreibt, dass öffentliche Schilder in Katalanisch sein müssen und eine zweisprachige Form nur in Ausnahmefällen zulässig ist, wenn dies durch soziolinguistische Umstände gerechtfertigt ist. Auch die städtischen Verordnungen enthalten diese Verpflichtung. Die städtische Verordnung zur sprachlichen Normalisierung, die 1992 vom Stadtrat von Eivissa selbst verabschiedet wurde, legt fest, dass alle Schilder im öffentlichen Straßenraum in Katalanisch sein müssen und dass Schilder mit sprachlichen Fehlern durch korrekte Versionen ersetzt werden müssen. Das IEE ist der Ansicht, dass die aktuellen Ausschreibungsbedingungen, die Schilder mit gängigen Straßennamen in zweisprachiger Form vorschreiben, sowohl gegen regionale Gesetze als auch gegen geltende städtische Sprachvorschriften verstoßen. „Der Stadtrat verstößt nicht nur gegen seine eigenen Regeln, sondern vernachlässigt auch seine Pflicht zur Standardisierung der Sprache und untergräbt den offiziellen Status des Katalanischen“, warnt die Organisation. Aus diesem Grund fordert das Institut, dass die Gestaltung der im Rahmen der Ausschreibung vorgesehenen Schilder vollständig in Katalanisch geändert wird. Andernfalls, so warnt es, könnte die Ausschreibung wegen Verstoßes gegen übergeordnete Verwaltungsvorschriften, wie das Gesetz zur sprachlichen Standardisierung oder die Verordnung des Stadtrats zur sprachlichen Standardisierung, für ungültig erklärt werden.

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