Parlament

Das katalanische Parlament veröffentlicht nach 34 Jahren sein offizielles Bulletin wieder in spanischer Sprache.

Das Bulletin wurde nach Zustimmung des Parlamentspräsidiums in zweisprachiger Form veröffentlicht.

Das BOPIB auf Spanisch.
ARA Balears
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PalmeDas Amtsblatt des Parlaments (BOPIB) Nr. 124 wurde diesen Freitag zum ersten Mal seit 1992 in Katalanisch und Spanisch veröffentlicht. Die zweisprachige Veröffentlichung erfolgte gemäß der Vereinbarung des Parlamentspräsidiums vom 14. Februar 2024, die vom selben Präsidium am 28. Februar 2020 geändert wurde.

Das BOPIB ist neben dem Protokollblatt gemäß Artikel 108.1 der Geschäftsordnung eines der offiziellen Publikationen des Parlaments und dient der Veröffentlichung von Parlamentstexten und -dokumenten. Gemäß Artikel 110.1 der Geschäftsordnung werden Texte und Dokumente veröffentlicht, wenn dies aufgrund einer Bestimmung der Geschäftsordnung erforderlich ist, sei es zur Information oder für die ordnungsgemäße Bearbeitung des Verfahrens, oder wenn der/die Parlamentspräsident/in die Veröffentlichung anordnet. Zwischen 1983 und 1991 erschien das BOPIB in Katalanisch und Spanisch, seit 1992 wird es ausschließlich in Katalanisch veröffentlicht.

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