Zwei Männer stehen in Mallorca vor Gericht, weil sie eine minderjährige, in staatlicher Obhut befindliche Person sexuell missbraucht haben sollen.
Die Staatsanwaltschaft fordert für jeden der Angeklagten eine Haftstrafe von zwölf Jahren wegen der Ereignisse, die sich zwischen 2019 und 2020 ereignet haben.
PalmeDie Erste Kammer des Provinzgerichts Palma verhandelt am kommenden Donnerstag den Fall zweier Männer, die beschuldigt werden, eine Minderjährige, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 15 Jahre alt und unter Vormundschaft der Verwaltung Mallorcas stand, sexuell missbraucht zu haben. Ein dritter Angeklagter in demselben Fall wird nicht vor Gericht erscheinen, da er flüchtig ist. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ereigneten sich die Vorfälle zwischen Sommer 2019 und Februar 2020. In diesem Zeitraum soll die Minderjährige mindestens drei Mal sexuell missbraucht worden sein: zwei Mal von einem der Angeklagten und einmal vom zweiten Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft fordert für jeden der Männer eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren wegen zweifachen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen unter 16 Jahren. Die Staatsanwaltschaft fordert darüber hinaus, dass die Angeklagten dem Opfer gemeinsam insgesamt 30.000 € Entschädigung zahlen und dass ihnen eine 12-jährige Kontaktverbotsverfügung gegen das inzwischen volljährige Opfer auferlegt wird. Der erste Übergriff soll sich ereignet haben, als die Minderjährige an einem nicht näher genannten Datum mehrere Nächte im Haus eines der Angeklagten verbrachte. Laut Anklage lag der Mann eines Morgens, als die junge Frau aufwachte, neben ihr und machte ihr sexuelle Avancen. Als die Minderjährige sich weigerte, soll der Angeklagte sie unsittlich berührt und versucht haben, sie zu vergewaltigen. Bei einem zweiten Vorfall, ebenfalls mit demselben Mann, befand sich das Opfer in einer Bar, als der Angeklagte die Überwachungskameras des Lokals ausschaltete und sie in einen Abstellraum zwang, wo er ein Bett aufgebaut hatte. Dort soll er erneut versucht haben, sie zu vergewaltigen, was ihm jedoch nicht gelang, da eine andere Person die Bar betrat und nach ihm fragte. Der dritte sexuelle Übergriff, der dem zweiten Angeklagten zugeschrieben wird, soll ebenfalls in einer Bar begonnen haben, wo sich die beiden kennengelernt hatten. Später begaben sie sich zum Haus des Angeklagten, wo er laut Staatsanwaltschaft das minderjährige Mädchen in ein Badezimmer zwang und vergewaltigte. Der dritte Angeklagte, gegen den ebenfalls wegen derselben Vorfälle ermittelt wird, wird in dieser Verhandlung nicht vor Gericht gestellt, da er flüchtig ist.