Die mallorquinische Territorialverteidigungsbehörde hat mehrere Tiergebäude auf einem ländlichen Anwesen wegen fehlender Genehmigung abgerissen.
Die Anlagen nahmen einen großen Teil des Geländes ein und waren ohne Genehmigung der Gemeinde errichtet worden.
PalmeDie mallorquinische Territorialverteidigungsbehörde hat mehrere Gebäude, Anlagen und Pflasterflächen auf einem ländlichen Grundstück abgerissen, die als Tierunterkunft geplant waren. Grund dafür war, dass keine Baugenehmigung der Gemeinde vorlag. Laut Behörde nahmen diese Bauwerke einen erheblichen Teil des Grundstücks ein und waren nicht genehmigt worden. Nach den entsprechenden Verfahren wurden die Gebäude abgerissen und das Gelände in seinen ursprünglichen Naturzustand zurückversetzt. Gemäß den geltenden städtebaulichen Vorschriften benötigt jedes Gebäude oder jede Anlage, die zur Unterbringung von Tieren dient, eine vorherige Genehmigung der Gemeinde. Die Behörde weist darauf hin, dass solche Bauten, auch wenn einige Eigentümer versuchen, sie als „Wohnhäuser“ oder für andere Zwecke zu rechtfertigen, ebenfalls genehmigungspflichtig sind, insbesondere wenn sie sich auf ländlichem Grund befinden.
Dieser Fall ereignet sich zu einer Zeit, in der die Stadtplanungsbehörden betonen, dass die Legalisierung illegaler Bauten auf ländlichem Grund nur begrenzt möglich ist und dass nur solche Maßnahmen, die mit den planungsrechtlichen Vorschriften vereinbar sind und außerhalb der Fristen durchgeführt werden, in denen der Verstoß noch nicht verjährt ist, legalisiert werden können, wie in den einschlägigen Vorschriften festgelegt.
Diese Maßnahmen sind keine Ausnahme: In den letzten Jahren wurden exemplarische Sanktionen für illegale Bauten verhängt. So ereignete sich beispielsweise der jüngste Aufsehen erregende Fall in Marratxí, wo eine Villa mit einer Fläche von rund 1.200 Quadratmetern – errichtet auf ländlichem Grund ohne Baugenehmigung – mit einer Geldstrafe von 1,4 Millionen Euro belegt wurde. Dies ist die höchste jemals auf Mallorca verhängte Strafe für einen Verstoß gegen die Bauordnung.
Die Agentur weist darauf hin, dass auch Gebäude, die als Tierheime dienen sollen, den städtebaulichen Bestimmungen unterliegen und den kommunalen Vorschriften entsprechen müssen. Aus diesem Grund werden solche Maßnahmen ergriffen, wenn das Fehlen einer Baugenehmigung nachgewiesen wird.