Llubí startet die obligatorische kommunale Zählung der Haustiere
Außerdem wird die obligatorische Kennzeichnung aller registrierten Tiere mittels Mikrochip, die Ausstellung und Verwaltung einer kommunalen Erfassungskarte für jedes Tier sowie die Pflicht zur Meldung von Besitzer- oder Adressänderungen festgelegt.
Die Gemeindeverwaltung von Llubí hat die obligatorische Registrierung aller Haustiere im Gemeinderegister eingeführt. Diese Registrierung erfolgt im Rahmen der Tierschutzverordnung der Gemeinde Llubí, die im Juli endgültig verabschiedet wurde. Tierhalter können ihre Tiere bis zum 27. Februar 2026 während der Öffnungszeiten des Rathauses anmelden. Diese befristete Anmeldefrist fällt mit dem Inkrafttreten der Verordnung zusammen. Die Maßnahme bedeutet, dass alle Haustiere innerhalb der Gemeinde Llubí registriert und mit einem Mikrochip versehen sein müssen. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Verordnung mit dem Ziel verabschiedet wurde, den Tierschutz zu gewährleisten, verantwortungsvolle Tierhaltung zu fördern, das Aussetzen und den Verlust von Tieren zu reduzieren, die Adoption von Haustieren zu fördern und ein respektvolles Zusammenleben von Mensch und Tier in der Gemeinde sicherzustellen. Zu den wichtigsten Änderungen der Verordnung gehört die Einführung dieser obligatorischen Registrierung aller Haustiere. Die Registrierung ist für alle Einwohner der Gemeinde, die Haustiere besitzen, insbesondere Hunde oder Katzen, verpflichtend. Die Kennzeichnung aller registrierten Tiere mit einem Mikrochip ist Pflicht. Zusätzlich wird für jedes Tier eine kommunale Registrierungskarte ausgestellt und verwaltet. Jede Änderung des Besitzers oder der Adresse muss gemeldet werden. Im Todesfall oder bei Verschwinden muss das Tier aus der Registrierung gestrichen werden. Es bestehen außerdem Pflichten hinsichtlich der Verwaltung von Katzenkolonien, der Vermittlung von Tieren, der Aufnahme von Fundtieren und anderer damit zusammenhängender Angelegenheiten. Sanktionsregime
Die Verordnung sieht in ihrem Strafsystem vor, dass das Nichtkennzeichnen oder Nichtregistrieren von Tieren mit einem Mikrochip eine schwere Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Geldstrafen reichen von 750 € bis 1.500 €. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen kann die Geldstrafe bis zu 3.000 € betragen. Zusätzlich zu dieser vom Stadtrat eingeführten Zählung beinhalten die neuen Bestimmungen Mindestanforderungen an die Tierhaltung, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere zu gewährleisten. Dazu gehören ausreichend Platz, Futter, Auslauf und tierärztliche Versorgung. Die Verordnung schreibt die Kastration von freilaufenden Katzen vor und regelt die Verwaltung von Katzenkolonien. Misshandlung, Aussetzung, unkontrollierte Vermehrung und das Wegwerfen von Müll im öffentlichen Raum werden ebenfalls bestraft. Verstöße werden mit einem entsprechenden Strafsystem geahndet. Der Stadtrat sammelt außerdem Fundtiere ein, die dann an ihre Besitzer zurückgegeben oder, falls diese nicht auffindbar sind, zur Adoption freigegeben werden können. Die Einführung der obligatorischen kommunalen Zählung von Haustieren in Llubí ist ein wichtiger Schritt zur Regelung des Zusammenlebens von Mensch und Tier in der Gemeinde. Mit der verabschiedeten Verordnung schafft der Stadtrat einen Rechtsrahmen für eine immer häufiger anzutreffende Realität: das Zusammenleben mit Haustieren. Sie betont zudem Verantwortung, Respekt und Tierschutz mit dem Ziel, Aussetzungen zu verhindern, die Tierhaltung zu regeln und ein harmonisches Verhältnis zwischen Einwohnern und ihren Haustieren zu gewährleisten.