Manacor

Gebäude auf der Plaza de la Bassa in Manacor wegen Einsturzgefahr evakuiert

Das Gebäude in der Alexandre-Rosselló-Straße 7 gibt aufgrund des Zustands des Daches besonderen Anlass zur Sorge.

Einsturzgefährdetes Gebäude in Manacor
ARA Balears
Akt. vor 23 min
2 min

PalmeDer Stadtrat von Manacor ordnete am Dienstag die sofortige Evakuierung eines Gebäudes direkt neben der Plaza de la Bassa im Stadtzentrum an, da akute Einsturzgefahr besteht. Das dreistöckige Gebäude steht aufgrund dieser Probleme derzeit leer. Im Erdgeschoss befinden sich jedoch zwei Restaurants: ein argentinisches Schnellrestaurant und ein chinesisches Restaurant.

Gebäude an der Plaza de la Bassa
Laut Stadtrat geht das größte Risiko vom Dachbereich aus.

Das Gebäude in der Alexandre-Rosselló-Straße 7 gibt aufgrund des Zustands seines Daches besonderen Anlass zur Sorge, da dieses die Sicherheit der Bewohner gefährden könnte, so der Stadtrat. Dieser warnte zudem, dass die Evakuierung effektiv und fortlaufend erfolgen müsse, „bis die Eigentümer des Gebäudes die notwendigen Maßnahmen zur Verstärkung der gesamten Struktur ergriffen haben“. Die Entscheidung erfolgte nach Vorlage von technischen Gutachten des Stadtplanungsamtes, die vor dem schlechten Instandhaltungszustand des Gebäudes und der akuten Einsturzgefahr warnen. Schwere Mängel und Geldstrafen

Laut einem städtischen Planungsbericht vom März 2026 weist das Gebäude erhebliche Mängel am Dach und am Gesims auf, die ein Einsturzrisiko darstellen und auch die unteren Stockwerke, einschließlich der beiden im Erdgeschoss befindlichen, derzeit geöffneten und stark frequentierten Gewerbeflächen, betreffen würden. Angesichts dieser Situation hat der Stadtrat die Eigentümer angewiesen, innerhalb von maximal zwei Tagen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus müssen sie statische Verstärkungsarbeiten am gesamten Gebäude durchführen, um die Auswirkungen auf die Gewerbeflächen im Erdgeschoss zu beurteilen und deren schnellstmögliche Umsiedlung zu ermöglichen. Der Stadtrat weist alle Eigentümer darauf hin, dass sie gesetzlich zur Instandhaltung ihrer Immobilien verpflichtet sind und dass bei Nichteinhaltung wiederholte Bußgelder verhängt werden können, bis die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt sind.

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