Eine illegale Touristenunterkunft in Santa Eulària wird versiegelt und mit einer Geldstrafe von 275.000 Euro belegt
Die örtliche Polizei und der Rat von Ibiza wiesen nach, dass die Wohnung zu touristischen Zwecken ohne die erforderliche Genehmigung vermietet wurde.
PalmaDie örtliche Polizei von Santa Eulària hat in Zusammenarbeit mit dem Tourismusinspektionsdienst des Consell d’Eivissa eine illegale Touristenunterkunft in der Stadt Riu versiegelt und eine Geldstrafe von 275.001 Euro verhängt, da sie als Touristenunterkunft vermarktet wurde, ohne die erforderliche Genehmigung zu besitzen.
Die polizeilichen und inspektorischen Maßnahmen ermöglichten es, im Jahr 2025 zu dokumentieren, dass die Immobilie über ein spezialisiertes Portal als touristische Unterkunft vermarktet wurde, obwohl sie nicht über die für diese Tätigkeit erforderliche Genehmigung verfügte.
Aufgrund dieser Maßnahmen wurde ein Verwaltungsverfahren wegen touristischer Verstöße eingeleitet, die als sehr schwerwiegende Vergehen eingestuft wurden. Das Verfahren richtet sich gegen mehrere Personen, die gemäß den während der Ermittlungen gesammelten Unterlagen mit der Vermarktung der Unterkunft in Verbindung standen.
Zu den beanstandeten Personen gehören diejenigen, die die Immobilie direkt vermarktet haben, der Gastgeber, der die Anzeige auf der Urlaubsvermietungsplattform veröffentlicht hatte, und die Personen, die die Unterkunft gemietet hatten und gleichzeitig an der Vermarktung beteiligt waren. Das Verfahren wurde auch gegen die beiden Eigentümer der Immobilie eingeleitet.
Eine Nutzungsänderung ohne Genehmigung
Laut Angaben des Rathauses von Santa Eulària ermöglichte die Untersuchung die Bestätigung einer Nutzungsänderung der Wohnung, die von einer Wohnnutzung zu einer touristischen Nutzung durch Vermietung über ein spezialisiertes Portal übergegangen war, ohne die erforderliche Genehmigung zu besitzen.
Der Inselrat von Ibiza ist die zuständige Verwaltungsbehörde für die Verhängung von Sanktionen im Bereich der illegalen touristischen Vermarktung auf der Insel. In diesem Fall endete das Verfahren mit einer Geldstrafe von 275.001 Euro.
Zusätzlich zur wirtschaftlichen Sanktion wurde eine vorsorgliche Maßnahme zur Versiegelung der Immobilie ergriffen. Ziel ist es zu verhindern, dass die Wohnung weiterhin für eine touristische Tätigkeit ohne Genehmigung genutzt wird. Die Maßnahme ist Teil der Kontrollen von Wohnungen, die als touristische Unterkünfte vermarktet werden, ohne über die entsprechende Genehmigung zu verfügen.