Schulverweise – ein Rätsel für das Bildungsministerium
Bildungseinrichtungen sind nicht verpflichtet, ihre Daten zu übermitteln, und daher hat die Verwaltung keinen Zugriff darauf.
PalmeAuf den Balearen verwalten die Schulen Sanktionen und Schulverweise autonom über ihre Schulklima-Komitees. Laut Bildungsministerium sind sie daher nicht verpflichtet, diese Daten an die Zentralregierung weiterzugeben. Folglich existiert kein umfassendes Register, das die Anzahl der Schulverweise und deren Gründe erfasst. Diese Dezentralisierung kann die Beurteilung der Auswirkungen von Disziplinarmaßnahmen und deren Effektivität auf das Schulklima erschweren. Ein besonders dringliches Problem ist der Anstieg von Mobbingfällen in den letzten Jahren. Im Schuljahr 2016/17 wurden 420 Protokolle wegen potenzieller Mobbingfälle aktiviert, im vergangenen Schuljahr stieg diese Zahl auf 887. Davon wurden etwa 20 % als tatsächliche Mobbingfälle bestätigt.
Die einschlägige Gesetzgebung ist das Dekret 121/2010 vom 10. Dezember, das die Rechte und Pflichten von Schülern und Studierenden sowie die Verhaltensregeln an nicht-universitären Bildungseinrichtungen regelt. Das Dekret unterscheidet zwischen Verstößen gegen die Verhaltensregeln und schwerwiegenden Verhaltensweisen wie Körperverletzung, Bedrohungen, Mobbing (einschließlich sexistischem Mobbing) und Beschädigung von Mitschülern und Schuleinrichtungen. Ungeachtet der Schwere bestimmter Verhaltensweisen legt es fest, dass der Ausschluss – vorübergehend oder dauerhaft – das letzte Mittel ist und nur dann in Betracht gezogen wird, wenn alle Maßnahmen zur Mediation, Wiedergutmachung und Unterstützung ausgeschöpft sind.
Bevor ein Schulausschluss erfolgt, sieht die Verordnung verschiedene alternative Maßnahmen vor, um das Verhalten zu korrigieren und den Schüler im Schulbetrieb zu halten. Dazu gehören unter anderem: die Erfüllung von Aufgaben im Zusammenhang mit dem verletzten Verhaltenskodex, die Teilnahme an bestimmten schulischen Aktivitäten, die Wiedergutmachung von Schäden an Eigentum anderer Mitglieder der Schulgemeinschaft für sechs bis zweiundzwanzig Schultage sowie die vorübergehende Aussetzung der Teilnahme an außerunterrichtlichen oder ergänzenden Aktivitäten unter schulischer Aufsicht (zwischen sechzehn Tagen und drei Monaten) für vier bis zweiundzwanzig Tage. Diese Maßnahmen ermöglichen es dem Schüler, seine Ausbildung fortzusetzen und die Situation zu bereinigen, bevor die strengste Sanktion verhängt wird.
Jede Schule ist eine Welt
Das Disziplinarverfahren muss gewährleisten, dass der Schüler und seine Familie informiert werden, ihnen Gelegenheit zur Verteidigung gegeben wird und die Umstände des Falles berücksichtigt werden. Es priorisiert zudem Mediation und Einigung zwischen den Parteien als pädagogische Strategie zur Konfliktlösung. Somit vereint das System Verantwortlichkeit, Wiedergutmachung und Lernprozesse, bevor ein Schulausschluss erfolgt. Trotz dieser klaren Regelungen kann der Mangel an zentralen Daten die Analysemöglichkeiten der Behörden einschränken. Diese Situation verdeutlicht zentrale Herausforderungen für die Bildungspolitik: die Entwicklung alternativer Maßnahmen, die Anwendung von Mediation und Wiedergutmachung vor einem Schulausschluss sowie die Gewährleistung von Einheitlichkeit und Gerechtigkeit zwischen Schulen und Schülern. Sie unterstreicht außerdem die Notwendigkeit, den sozio-pädagogischen Kontext zu berücksichtigen: Die Heterogenität der Schülerschaft, der sonderpädagogische Förderbedarf und die Probleme des Zusammenlebens sind nicht an allen Schulen gleich und erfordern präventive Instrumente und Strategien, die an die jeweilige Situation angepasst sind.
Darüber hinaus spielen diese Präventivmaßnahmen eine wesentliche Rolle, um zu verhindern, dass ein Schulausschluss zu einem Teufelskreis der Bildungsbenachteiligung führt. Die Bestimmungen legen eindeutig fest, dass die Sanktion erzieherisch und wiedergutmachend sein muss und dass das Hauptziel darin besteht, dass der Schüler sich reintegriert, aus seinen Fehlern lernt und zu einem positiven Schulklima beiträgt. Wenn Schüler wiedergutmachende oder akademische Aufgaben erledigen und an Mediationsverfahren teilnehmen, sollen sie aktiv lernen, Verantwortung zu übernehmen und ein harmonisches Miteinander zu gestalten.
Ein letztes Mittel, das vermieden wird.
Das Verfahren bei Schulverweisen zeigt, dass die Schulautonomie mit Verfahrenssicherungen und progressiven Maßnahmen verbunden wird, um sowohl die Sicherheit und das Ansehen der Schule als auch die Kontinuität der schulischen Ausbildung zu gewährleisten. Ein Schulverweis erfolgt nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind oder die Schwere des Fehlverhaltens dies rechtfertigt.
Die Regelungen bieten einen theoretischen Rahmen zur Definition von schwerem Fehlverhalten, dessen Umgang und zu den Maßnahmen, die vor einem Schulausschluss ergriffen werden können. Trotz fehlender zentraler Daten betont das System Mediation, Wiedergutmachung und pädagogische Nachbetreuung als Strategien, um sicherzustellen, dass Sanktionen eine prägende Wirkung haben. Der Schulausschluss ist als letztes Mittel extremen Situationen vorbehalten, um zu gewährleisten, dass kein Schüler ohne die Möglichkeit der Wiedereingliederung oder Förderung vom Bildungsprozess ausgeschlossen wird. Dieser Ansatz zielt darauf ab, Disziplin, Sicherheit und das Recht auf Bildung in einem Kontext in Einklang zu bringen, in dem ein positives Schulklima (das oft bedroht ist) entscheidend für die Entwicklung der Schüler und das reibungslose Funktionieren des Bildungswesens ist.