Die Regierung wird 200 Fachkrankenschwestern zur Stärkung der Primärversorgung einstellen
Die Maßnahme stößt auf Schwierigkeiten bei der Bindung von Fachkräften und sieht vor, dass 30 % des Personals aus der Familien- und Gemeindepflege stammen, in einem Kontext des Personalabbaus aufgrund von Lebens- und Wohnbedingungen.
PalmaDas IB-Salut plant, fast 200 Krankenschwestern in die Gesundheitszentren der Gemeinschaft durch ein außergewöhnliches Verfahren zur Integration von statutarem Personal für Fachkräfte mit der Spezialisierung Familien- und Gemeindekrankenpflege aufzunehmen.
Die Maßnahme kommt in einem Kontext des Mangels an Fachkräften im balearischen Gesundheitssystem und Schwierigkeiten, Personal zu halten. Tatsächlich haben aktuelle Informationen Alarm geschlagen, dass Dutzende von Krankenschwestern die Inseln in den letzten Monaten wegen der Lebens- und Arbeitsbedingungen verlassen haben, insbesondere wegen der Wohnkosten und des Mangels an Stabilität, ein Trend, den der Gesundheitssektor mit dem wachsenden Druck auf das System in Verbindung bringt.
Laut einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums der Balearen wird erwartet, dass nach Abschluss des Prozesses etwa 30 % des Personals der Primärversorgung aus spezialisierten Pflegekräften bestehen werden. Ziel der Initiative ist es, die Ausbildung in Familien- und Gemeindepflege anzuerkennen und auf die schrittweise Ersetzung von generischen Stellen durch Stellen, die von Fachkräften besetzt werden, die ihre Facharztausbildung abgeschlossen haben, hinzuarbeiten.
Diese Spezialisierung umfasst Bereiche wie die Familienversorgung, die kommunale Gesundheit sowie Aufgaben der Gesundheitsförderung und -prävention mit einem gemeinschaftsorientierten und präventiven Ansatz. Anträge können über die Website des Gesundheitsdienstes eingereicht werden, und Fachkräfte mit einem unbefristeten Beamtenverhältnis, einer befristeten Anstellung wegen einer freien Stelle oder einer Vertretung in der Kategorie der Krankenpflege können daran teilnehmen. Zu den Voraussetzungen gehören, dass sich die Person in einem aktiven oder gleichgestellten Dienstverhältnis befindet, über den offiziellen Titel der Krankenpflege oder ein Universitätsdiplom in der Spezialisierung verfügt und die entsprechenden Aufgaben im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften ausübt.