Verbrechen auf der Autobahn Llucmajor: Der Oberste Gerichtshof erklärt einen der Angeklagten des Mordes an einem Touristen für schuldig.
Gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofs sind keine weiteren Rechtsmittel möglich. Der andere Angeklagte wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt.
PalmeDer Oberste Gerichtshof hat das zwölfjährige Hafturteil gegen einen der beiden im Mordfall auf der Autobahn von Llucmajor verurteilten Männer bestätigt. Bei dem Unfall war ein junger deutscher Tourist aus einem fahrenden Lieferwagen auf die Straße geworfen worden. Die Strafkammer wies in einem Urteil, das Europa Press vorliegt, die Berufung des Verurteilten gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofs der Balearen (TSJIB) zurück, der die Verurteilung bereits bestätigt hatte. in erster Instanz erlassen vom Geschworenengericht des Provinzgerichts PalmaDer Oberste Gerichtshof hat das zwölfjährige Urteil wegen Totschlags gegen einen der beiden Angeklagten bestätigt. Da keine weiteren Rechtsmittel eingelegt wurden, ist das Urteil rechtskräftig. Der andere Angeklagte, über dessen Fall das Gericht nicht entschied, wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die Richter wiesen die Einwände der Verteidigung des verurteilten Mörders zurück. Diese hatte unter anderem argumentiert, dass das Recht auf effektiven Rechtsschutz und die Unschuldsvermutung während des Prozesses verletzt worden seien. Weiterhin führte die Verteidigung an, dass im Prozess nicht genügend Beweise vorgelegt worden seien, um zu beweisen, dass ihr Mandant Mittäter des Totschlags gewesen sei. Laut ihrer Darstellung sei die Tat von dem anderen Mann „plötzlich und unerwartet“ begangen worden, sodass der Angeklagte, der am Steuer saß, nicht eingreifen konnte. Allenfalls, so die Verteidigung, hätte er wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt werden können, da er die Ereignisse beobachtet und das Opfer in einer gefährlichen Situation zurückgelassen habe.
Die Richter halten jedoch daran fest, dass allein die Tatsache, dass der Angeklagte sich des Risikos des letztendlich eingetretenen Vorfalls bewusst war, ausreicht, um ihn als Mittäter zu betrachten. Sie betonen, dass dies dadurch bewiesen werde, dass er den Lieferwagen nicht anhielt, obwohl er wusste, dass das Opfer unter Alkoholeinfluss stand. Ein weiterer Punkt, der vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt wurde – und der bereits in den unteren Instanzen erörtert worden war –, war die mutmaßliche Befangenheit der vorsitzenden Richterin, die laut Verteidigung die Unparteilichkeit der Geschworenen beeinträchtigte. Die Verteidigung argumentierte zudem, die Richterin habe der Privatklage und der Staatsanwaltschaft gestattet, die Fragen, die sie den Angeklagten gestellt hätten, wenn diese sich zur Beantwortung bereit erklärt hätten, in das Protokoll aufzunehmen. Der Oberste Gerichtshof ist der Ansicht, dass die Entscheidung des TSJIB deutlich macht, dass die Richterin, ohne die Angemessenheit ihrer Entscheidung zu prüfen, befangen handelte, indem sie die Angeklagten daran erinnerte, dass sie nicht verpflichtet seien, die Fragen zu beantworten, und schließt jeglichen Einfluss der Richterin auf die Entscheidung der Geschworenen aus.
Am Tag des Vorfalls brachten die beiden Angeklagten den alkoholisierten jungen Mann in den Lieferwagen. Kurz darauf, bei Kilometer 10,9 der Autobahn Llucmajor (Ma-19) in Richtung Palma, warfen die Angeklagten, wie zuvor vereinbart, den jungen Mann auf der linken Seite aus dem Fahrzeug. Das Opfer blieb auf der Straße liegen und wurde von einem vorbeifahrenden Fahrzeug überfahren, dessen Fahrer den Unfall und den Tod des jungen Mannes nicht mehr verhindern konnte. Im Zuge der Ermittlungen verfolgte die Nationalpolizei fast 100.000 Lieferwagen und verglich die Kennzeichen mit über zehn Millionen Fahrzeugdatensätzen aus Mallorca, um die Kennzeichen der an der Tat Beteiligten zu ermitteln und den zunächst als Unfall dargestellten Vorfall aufzuklären.