Vogelgrippe

Die spanische Regierung hat in 14 Gemeinden der Balearen Geflügel eingesperrt, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.

Zu den Maßnahmen gehören die Unterbringung von Geflügel in Gebieten mit besonderem Risiko und die Überwachung.

Die Anzeige stammt von einem anonymen Hinweisgeber.
ARA Balears
07/11/2025
2 min

PalmeDas Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung kündigte an, ab kommenden Montag zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe zu ergreifen. Hintergrund ist die Bestätigung eines erhöhten Risikos durch die Zunahme der Fälle in Europa (insbesondere bei Wildvögeln), Vogelzug und sinkende Temperaturen. Konkret umfassen die Maßnahmen die Quarantäne von Geflügel in Risikogebieten, die unter Beobachtung stehen. Betroffen sind insgesamt 1.199 Gemeinden in Andalusien (197), Aragonien (128), den Kanarischen Inseln (1), Kantabrien (31), Mana (31), Kastilien und León (224), der Region Madrid (16), der Region Valencia (138), Extremadura (99), Galicien (40), den Balearen (14), La Rioja (6), Navarra (12), dem Baskenland (6), dem Fürstentum Asturien (8) und der Region Murcia (11). Das von Luis Planas geleitete Ministerium hat in Abstimmung mit den autonomen Gemeinschaften alle in der Verordnung APA/2442/2006 vom 27. Juli festgelegten Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe aktiviert. Diese Verbote und Auflagen in Gebieten mit besonderem Risiko und unter besonderer Überwachung umfassen das Verbot der Haltung von Vögeln der Ordnungen Gänsevögel (Anseriformes) und Regenpfeifer (Charadriiformes) sowie das Verbot der gemeinsamen Haltung von Enten und Gänsen mit anderem Geflügel. Auch die Freilandhaltung von Geflügel ist untersagt. Das Landwirtschaftsministerium stellte jedoch klar, dass die zuständige Behörde, wenn dies nicht möglich ist, die Freilandhaltung von Geflügel genehmigen kann, sofern Netze oder andere Vorrichtungen installiert werden, die das Eindringen von Wildvögeln verhindern. In diesem Fall müssen die Tiere innerhalb der Ställe oder in einem Schutzraum gefüttert und getränkt werden, der den Zugang von Wildvögeln verhindert und den Kontakt zwischen Wildvögeln und dem für das Geflügel bestimmten Futter und Wasser unterbindet. Darüber hinaus ist es verboten, Geflügel Wasser aus Behältern zu geben, die für Wildvögel zugänglich sind, es sei denn, das Wasser wurde so aufbereitet, dass alle Vogelgrippeviren abgetötet werden. Somit sind die für das Wohlbefinden bestimmter Geflügelarten erforderlichen Wasserbehälter im Freien ausreichend vor Wildvögeln geschützt. Die Anwesenheit von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln ist zudem in Tierveranstaltungen, einschließlich Viehschauen, Ausstellungen, Vorführungen und kulturellen Events, sowie bei jeglicher Zusammenkunft von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln verboten. Für den Rest des Landes hat das Landwirtschaftsministerium erneut die Notwendigkeit betont, die Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelbetrieben zu verstärken, insbesondere jene, die den Kontakt mit Wildvögeln verhindern sollen, sowie die passive Überwachung zu intensivieren und Verdachtsfälle von Krankheiten umgehend den zuständigen Veterinärdiensten zu melden. Darüber hinaus hat das Ministerium die Öffentlichkeit daran erinnert, dass die autonomen Gemeinschaften für die Tiergesundheit verantwortlich sind und daher weitere ergänzende Maßnahmen zum Schutz vor dieser Krankheit in ihren Regionen festlegen und so deren Ausbreitung verhindern können.

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