Cabas Straße

Der Cabàs-Pfad, der Alaró und Bunyola verbindet, ist nun für die Öffentlichkeit zugänglich.

Das Gericht hat die Beseitigung jeglicher Barrieren oder Straßensperrungen dringend gefordert.

Anbringung des Schildes, das das Eigentum an der öffentlichen Straße anzeigt
21/01/2026
2 min

PalmeDer Cabàs-Pfad, der Bunyola und Santa Maria verbindet, ist nun auf seiner gesamten Länge offiziell öffentliches Eigentum. Dies bestätigte das Gericht erster Instanz Nr. 23 von Palma, das die Klage mehrerer Anwohner gegen die Stadtverwaltung von Santa Maria abwies. Die Kläger hatten argumentiert, die Stadtverwaltung habe den Pfad 2014 in ihr Verzeichnis des öffentlichen Eigentums aufgenommen, obwohl dieser seit jeher in Privatbesitz gewesen sei. Später schloss sich die Stadtverwaltung von Bunyola dem Verfahren freiwillig an und bekräftigte den öffentlichen Status des Pfades. Laut den Klägern habe die Stadtverwaltung nie Instandhaltungsarbeiten durchgeführt, und es gebe keinerlei Beweise für das öffentliche Eigentum. Das Urteil, das ARA Baleares vorliegt, weist zudem darauf hin, dass die Stadtverwaltung den privaten Charakter des Pfades durch die Erhebung von Steuern wie der Grundsteuer (IBI) anerkannt habe. Die Gemeinderäte von Bunyola und Santa Maria argumentierten ihrerseits, dass Urkunden und Dokumente aus dem 19. und 20. Jahrhundert die Straße nach Alaró erwähnen und dass ältere Einwohner der Gemeinden sie als öffentlichen Weg anerkennen.

Einwohner von Santa Maria führen Straßeninstandhaltungsarbeiten durch
Mitglieder der Friends of the Coanegre Valley Association

Sie wiesen außerdem darauf hin, dass die Tatsache, dass die Straße nicht im Grundbuch aufgeführt ist, kein Beweis für ihren privaten Charakter sei. Die Gemeinderäte merkten zudem an, dass ab 1848 die wichtigsten Verkehrswege zu Gemeindestraßen erklärt wurden, was jedoch nichts daran ändere, dass die übrigen Straßen und Wege innerhalb der Gemeinde weiterhin öffentlich seien. Die Räte versicherten außerdem, dass Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt worden seien.

Das Gericht sieht die jahrhundertealte Nutzung des Weges als erwiesen an und stützt seine Entscheidung unter anderem darauf, dass die ältesten Bewohner beider Dörfer dessen regelmäßige Nutzung für den Weg zwischen ihren Dörfern bestätigen. Der Richter verweist zudem auf historische Dokumente, Karten, Gutachten und Studien, die den Weg als traditionelle Route beschreiben. Er hält es daher für erwiesen, dass der Weg historisch gesehen ein öffentlicher Durchgang zwischen Bunyola und Alaró war, der seit jeher von Anwohnern, Schulkindern und Arbeitern genutzt wurde, wofür es urkundliche Belege aus dem 16. Jahrhundert gibt. Folglich ordnet das Gericht an, dass die Grundstückseigentümer alle Hindernisse und Einfriedungen, die den Zugang zum Weg behindern, entfernen und die Gerichtskosten tragen müssen.

In einer Erklärung begrüßte der Verein „Freunde des Coanegra-Tals“ die Entscheidung und dankte den Gemeinderäten von Santa Maria und Bunyola für die Aufrechterhaltung der Klage gegen die Grundstückseigentümer und für die Verteidigung des öffentlichen Eigentums an dem gesamten Weg innerhalb der Gemeindegrenzen von Santa Maria und Bunyola sowie den Zeugen und dem Wirtschaftswissenschaftler, die an dem Fall beteiligt waren.

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