Die Regierung ändert das Kinderschutzgesetz, um Situationen wie die von Miquel Roldán zu verhindern

Die Reform stärkt die Zugangskontrollen zu Berufen mit Minderjährigen und verschärft die Anforderungen für die Arbeit in Bildungs- und sozialen Umfeldern

PalmaDer Ministerrat hat an diesem Dienstag in erster Lesung die Ausweitung des Organgesetzes zum umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt (LOPIVI), das seit 2021 in Kraft ist, gebilligt. Die Reform verschärft die Kriterien für die Ausübung oder Beibehaltung von Berufen, Handwerken und Tätigkeiten, die regelmäßigen Kontakt mit Minderjährigen beinhalten. Von nun an wird es eine zwingende Voraussetzung sein, keine Vorstrafen wegen Straftaten im Zusammenhang mit Kindern zu haben, um Zugang zu diesen Arbeitsplätzen zu erhalten. Mit dieser Maßnahme sollen Situationen wie die des Lehrers Miguel Roldán vermieden werden, der wegen Belästigung eines Schülers verurteilt wurde und dessen Einstellung in eine Bildungseinrichtung bei den Familien Ablehnung hervorrief.

Die vom Ministerium für Jugend und Kindheit geförderte Reform stärkt auch das Recht aller Kinder und Jugendlichen, in Gerichts- und Verwaltungsverfahren ohne Altersbeschränkung gehört zu werden, und erweitert die Schutzgarantien vor jeder Form von Misshandlung. Auf der Pressekonferenz nach dem Ministerrat räumte die Ministerin Sira Rego ein, dass der Staat „eine Schuld gegenüber der Kindheit“ habe und kritisierte, dass jahrelang der Aussage von Minderjährigen in Zweifel gezogen und die Arbeit vieler schützender Mütter in Frage gestellt worden sei. In diesem Sinne bat sie darum, diese Realität anzuerkennen und sich bei all jenen Kindern zu entschuldigen, die nicht gehört wurden.

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Der neue Wortlaut legt fest, dass die Aussage aller Minderjährigen in jedem sie betreffenden Verfahren zwingend erfasst werden muss. Bisher galt dieses Recht ab 12 Jahren oder wenn der Minderjährige als ausreichend reif erachtet wurde. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Stärkung des Grundsatzes des Kindeswohls. Jede Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung muss ausdrücklich begründen, wie dieses Interesse bewertet wurde und warum die getroffene Entscheidung das körperliche, emotionale und psychische Wohl des Kindes schützt.

Entfernung des Opfers

In diesem Rahmen wird als Kriterium die Entfernung des Minderjährigen vom Angreifer vorrangig behandelt. „Schutz darf niemals bedeuten, mit jemandem zusammenzuleben, der misshandelt“, betonte Rego. Die Reform verbietet auch ausdrücklich die Anwendung des sogenannten Parental Alienation Syndrome (PAS) sowie jegliche Variante pseudowissenschaftlicher Grundlage. Ab sofort darf kein Bericht, der es verwendet, in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren verwendet werden, und Beschlüsse, die sich darauf beziehen, können angefochten werden. Die Ministerin hob hervor, dass Spanien damit das erste Land wird, das dessen Anwendung gesetzlich verbietet.

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Unter anderem werden auch die Anforderungen für Berufe mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen verschärft, die Anerkennung von Opfern von Kindesmissbrauch beschleunigt und die spezialisierte Ausbildung von Fachkräften durch einen spezifischen Plan gefördert. Ebenso ist die Einrichtung von spezialisierten Pflichtverteidigungen im Bereich Gewalt gegen Kinder vorgesehen, um den Zugang zur Justiz zu erleichtern.

Schließlich führt die Reform eine bemerkenswerte Maßnahme im Bereich der Unterstützung ein: Mit Zustimmung eines einzigen Elternteils kann ein minderjähriges Opfer von Gewalt psychologische, soziale oder rechtliche Hilfe erhalten, ohne dass der Täter den Reparationsprozess blockieren kann. Der Ministerrat hat auch die Strategie zur Ausrottung von Gewalt gegen Kinder für die Jahre 2023 und 2024 überprüft. Laut Ministerium sind 90 % der geplanten Maßnahmen bereits angelaufen, obwohl immer noch Herausforderungen wie Ungleichheiten zwischen den Gebieten, mangelnde richterliche Spezialisierung und die Notwendigkeit, die Koordination und Datensysteme zu verbessern, bestehen.