Parlament

Nach dem Fall Roldán will die PP Personen, die wegen Belästigung verurteilt wurden, die Arbeit mit Minderjährigen verbieten.

Das Parlament stimmt darüber ab, ob eine Änderung des umfassenden Kinder- und Jugendschutzgesetzes in Erwägung gezogen werden soll.

Eingang zur Schule, beim CEIP Maria Antònia Salvà in Son Sardina.
23/03/2026
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PalmeDer Fall von Miquel Roldán wird diesen Dienstag im katalanischen Parlament debattiert. Das Parlament berät über einen Vorschlag der Volkspartei (PP) zur Änderung des Gesetzes zum umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen. Demnach soll es Personen, die wegen eines Verbrechens gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Unversehrtheit rechtskräftig verurteilt wurden, untersagt werden, mit Minderjährigen zu arbeiten. Dies beinhaltet eine Änderung von Artikel 57 des Gesetzes. Die gemeinsame Sprecherin der PP-Fraktion, Marga Duran, erklärte, die Initiative gehe auf die Kontroverse zurück, die entstand, als Roldán, der eine Haftstrafe wegen Belästigung verbüßt ​​hatte, an seine Stelle als Lehrer an der CEIP Maria Antònia Salvà Schule in Son Sardina zurückkehren wollte. Familienangehörige organisierten wochenlange Proteste, woraufhin der Lehrer schließlich krankgeschrieben wurde.

„Für den Zugang zu und die Ausübung eines Berufs, Gewerbes oder einer Tätigkeit, die regelmäßigen Kontakt mit Minderjährigen beinhaltet, ist es Voraussetzung, nicht rechtskräftig wegen eines Verbrechens gegen die sexuelle Freiheit und Integrität (...), wegen Menschenhandels (...) oder wegen eines Verbrechens im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt oder Hass verurteilt worden zu sein“, heißt es in der Änderung des PP-Gesetzes. „Wer Zugang zu diesen Berufen, Gewerben oder Tätigkeiten anstrebt, muss dies durch ein negatives Führungszeugnis des Zentralregisters für Sexualstraftäter nachweisen“, so die Ergänzung.

„Es darf in diesen Fällen keine Gesetzeslücke geben“, erklärte Duran. „An der Son-Sardina-Schule konnte dieser Lehrer trotz rechtskräftiger Verurteilung wegen Belästigung weiterarbeiten, und das Bildungsministerium hatte alle Hände voll zu tun“, argumentierte der Sprecher, der die Gesetzesänderung als Reaktion auf „eine Forderung der Bildungsgemeinschaft“ verteidigte und um die Unterstützung der anderen Parlamentsfraktionen bat.

Im September 2025 beantragte das katalanische Bildungsministerium bei der spanischen Regierung, die Änderung des Grundgesetzes über den Abgeordnetenkongress einzubringen. Dies dürfte jedoch nicht geschehen. Nun ergreift die Volkspartei im katalanischen Parlament die Initiative. Sollte der Vorschlag angenommen werden, müsste er anschließend an die Abgeordnetenkammer weitergeleitet werden.

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