Das Rathaus von Palma, verurteilt zur Entschädigung von drei Anwohnern wegen Lärm von Konzerten auf dem Stierkampfplatz

Das Obergericht von Balearen erkennt die Verletzung von Grundrechten durch nächtliche Ruhestörungen an und setzt eine Entschädigung von 9.000 Euro fest

Der Stierkampfplatz von Palma.
ARA Balears
31/03/2026
1 min

PalmaDie Stadt Palma muss drei Anwohnern des Stierkampfareals wegen der Belästigungen durch Konzerte und nächtliche Veranstaltungen im Stadion eine Entschädigung von 9.000 Euro zahlen.

Der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJIB) hat der teilweise von den Betroffenen eingelegten Berufung stattgegeben und das frühere Urteil, das ihre Klage abgewiesen hatte, aufgehoben. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die Genehmigung dieser Veranstaltungen durch die Stadtverwaltung die Grundrechte der Anwohner, insbesondere das Recht auf Privatsphäre und moralische Integrität, verletzt hat.

Aus diesem Grund legt es eine Entschädigung von 3.000 Euro für jeden der drei Betroffenen fest.

Lärm über dem Grenzwert

Die Fakten reichen bis in den Juli zurück, als Anwohner bei der Stadtverwaltung (Cort) meldeten, dass die Konzerte in der Stierkampfarena die gesetzlichen Lärmgrenzwerte überschritten.

In ihrem Schreiben forderten sie Maßnahmen zur Beendigung dieser Belästigungen, einschließlich der möglichen Verlagerung der Veranstaltungen, und eine finanzielle Entschädigung für erlittene Schäden. Sie forderten auch eine zusätzliche Entschädigung von 500 Euro für jede neue Veranstaltung, die die Lärmgrenzwerte überschreitet.

Mangels einer städtischen Antwort reichten sie im September eine verwaltungsgerichtliche Klage zum Schutz der Grundrechte ein.

Änderung der richterlichen Linie

In einem ersten Urteil wies das Gericht die Klage ab, da es der Ansicht war, dass die Stadtverwaltung korrekt gehandelt habe, da sie acht Sanktionsverfahren wegen Lärmbelästigung eingeleitet und die vorsorgliche Schließung des Geländes angeordnet habe.

Die Anwohner legten jedoch Berufung gegen die Entscheidung ein und argumentierten, dass diese Verfahren gerade die Existenz der Belästigungen bewiesen und Fehler in der Entscheidung anprangerten.

Nun gibt ihnen der TSJIB Recht und stellt fest, dass die Grundrechte tatsächlich verletzt wurden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vor dem Obersten Gerichtshof angefochten werden.

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