Die Marktkommission legt Berufung gegen das balearische Dekret zur Einschränkung des Bootsverleihs ein.
Die Behörde warnt davor, dass einige Maßnahmen das Angebot einschränken, den Markteintritt neuer Anbieter behindern und die Vielfalt und Qualität der Dienstleistungen beeinträchtigen könnten.
PalmeDie spanische Wettbewerbsbehörde CNMC hat gegen mehrere Artikel des Dekrets 44/2025, das die Vermietung von Booten und Sportbooten auf den Balearen regelt, Beschwerde eingelegt. Die Behörde warnt, dass einige Maßnahmen das Angebot an Vermietungsdienstleistungen einschränken, den Markteintritt neuer Anbieter behindern und die Vielfalt und Qualität der für Verbraucher verfügbaren Dienstleistungen beeinträchtigen könnten.
Bevor die CNMC (Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb) die Gerichte anrief, forderte sie die Regierung am 31. Oktober 2025 auf, die problematischsten Artikel des Dekrets zu ändern oder zu streichen, um eine Klage zu vermeiden. Die Regierung wies die Vorschläge jedoch am 28. November zurück. Zu den beanstandeten Beschränkungen zählt die Kommission insbesondere das Verbot der Teilvermietung und des Verkaufs einzelner Liegeplätze (Artikel 1.3 und 3.5). Die CNMC ist der Ansicht, dass dies die unternehmerische Freiheit einschränkt und die Belastung der Meeresumwelt erhöhen könnte, da dadurch mehr Schiffe in Betrieb genommen werden müssen. Sie bemängelt außerdem die Ungleichbehandlung von Segelschulen (Artikel 2.g), die in Spanien zugelassene Zentren ausnimmt, ausländische jedoch nicht, und damit gegen die Grundsätze des freien Dienstleistungsverkehrs und der Nichtdiskriminierung verstößt. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Flaggenreservierung und die Befreiung von den Flaggenvorschriften (Artikel 3.1 und 3.2), die den Betrieb von Schiffen aus Drittländern ohne ein Verfahren verhindert, das eine praktisch unüberwindbare Hürde darstellt. Ein weiterer Streitpunkt ist das Verbot der Nutzung von Schiffen mit vorübergehender Änderung von privater zu gewerblicher Nutzung (Artikel 3.3 und 9.b), wodurch die Möglichkeiten der Betreiber eingeschränkt werden, auf saisonale Nachfrage zu reagieren. Die CNMC (Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb) bekräftigt jedoch, dass es ihre Aufgabe ist, einen effektiven Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher zu erhalten und zu fördern, und dass sie gemäß Artikel 5.4 des Gesetzes 3/2013 berechtigt ist, Verwaltungsakte anzufechten, die Hindernisse darstellen. Die Behörde argumentiert, dass die Maßnahmen im Dekret, obwohl sie die nachhaltige Entwicklung von Schiffschartern fördern sollen, Beschränkungen einführen, die Betreiber vom Markt verdrängen und die Kosten der Dienstleistungen erhöhen könnten, ohne zusätzliche Vorteile in Bezug auf Sicherheit oder Umweltschutz zu bieten.