Kosten

Die Justiz unterstützt Costes und lehnt die Berufung von Santanyí wegen des Parkplatzes von Cala Llombards ab

Das Gericht erachtet, dass die Stadtverwaltung das maritime-terrestrische öffentliche Gebiet ohne gültige Genehmigung besetzte und auferlegt ihr die Kosten des Verfahrens

Illegale Parkplatz von Cala Llombards
04/06/2026
2 min

PalmaDer Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJIB) hat die von der Stadtverwaltung von Santanyí gegen verschiedene Beschlüsse der Küstenabteilung im Zusammenhang mit dem Parkplatz in Cala Llombards eingereichte Berufung abgewiesen und die Maßnahmen der staatlichen Verwaltung zur Anordnung der Entfernung der Beschilderung und der Schließung gebilligt.

Das Urteil hält die Entscheidung der Küstenbehörde für rechtmäßig, das Konsistorium aufzufordern, die im öffentlichen Küstenstreifen befindlichen Abgrenzungs- und Beschilderungselemente zu entfernen, da die dem Rathaus erteilte Genehmigung abgelaufen sei.

Der Ursprung des Konflikts reicht auf eine Beschwerde der GOB im Jahr 2022 zurück, die sich auf die Nutzung eines Teils des Strandes von Cala Llombards als Parkplatz und dessen Auswirkungen auf die Wiederherstellung der Dünen des Gebiets bezog. Nach der Inspektion durch die Küstenverwaltung wurde festgestellt, dass sich ein Teil des Parkplatzes und die Beschilderung auf einer als Strand ausgewiesenen Fläche befanden, auf der die staatliche Verordnung das Befahren und Parken von Fahrzeugen verbietet.

Die Stadtverwaltung verteidigte, dass sie im Rahmen einer von Costas im März 2018 erteilten Genehmigung zur Installation von Beschilderungs- und Abgrenzungselementen für den Strandzugang handelte. Der TSJIB kommt jedoch zu dem Schluss, dass diese Genehmigung im März 2022 abgelaufen war, da das Küstengesetz vorsieht, dass diese Genehmigungen nicht länger als vier Jahre gültig sein dürfen. Die Richter lehnen somit das städtische Argument ab, wonach die Verwaltung ein spezifisches Überprüfungs- oder Widerrufsverfahren hätte einleiten müssen, um diese Genehmigung unwirksam zu machen. Laut der Kammer handelt es sich nicht um einen Widerruf, sondern lediglich um die Feststellung, dass die Genehmigung abgelaufen war.

Das Urteil erklärt die Berufung für unzulässig, da die Stadt die vorherige verwaltungsrechtliche Instanz nicht ausgeschöpft hatte, da sie eine Berufung bei der Generaldirektion für Küsten hätte einlegen können. Neben der Zurückweisung der übrigen städtischen Anträge verurteilt der TSJIB die Stadtverwaltung von Santanyí zur Zahlung der Gerichtskosten, mit einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Gegen den Beschluss kann nach geltender Vorschrift beim Obersten Gerichtshof oder bei derselben Kassationskammer des TSJIB Revision eingelegt werden.

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