Der Oberste Gerichtshof bestätigt das Urteil, das die Schließung von Alcudiamar erzwingt
Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs endet ein langer Rechtsstreit, den die GOB eingeleitet hatte, um die touristische Ausbeutung einer auf öffentlichem Hafengelände errichteten Anlage anzuprangern.

PalmeDer Oberste Gerichtshof (TS) hat die Berufung des Unternehmens Alcudiamar gegen die Schließung des Hotels in Puerto de Alcudia zurückgewiesen. Die GOB, eine der Einrichtungen, die Berufung gegen das Hotel eingelegt hatten, gab am Dienstag das Gerichtsurteil bekannt. Es bestätigt das Urteil des Obersten Gerichtshofs der Balearen (TSJIB), der dem Botel Alcudiamar die touristische Genehmigung entzogen und seine Schließung angeordnet hatte.
Laut einer Erklärung der Umweltorganisation schließt die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ein langwieriges Gerichtsverfahren ab, das die GOB (baskische Regierung) eingeleitet hatte, um die touristische Nutzung einer auf öffentlichem Hafengelände errichteten und ausschließlich für nautische Zwecke bestimmten Anlage anzuprangern. Das nun rechtskräftige Urteil der TSJIB stellt fest, dass der Hotelbetrieb in Alcudiamar gegen Stadtplanungs- und Tourismusgesetze verstößt, und hebt die damals erteilte Genehmigung auf.
Die Organisation behauptet zudem, dass die Anlage weiterhin geöffnet und in Betrieb sei, „als wäre nichts geschehen“. Daher reichte die GOB ein neues Dokument bei der TSJIB ein, in dem sie den Consell de Mallorca und das Unternehmen zur Schließung der Anlage auffordert. Für Umweltschützer ist dieser Fall ein Beispiel für die „perversen Auswirkungen institutioneller Duldsamkeit“ gegenüber illegalen Aktivitäten an der Küste und unterstreicht die Notwendigkeit einer „tiefgreifenden Änderung der Kriterien“ im Hafen- und Tourismusmanagement. Sie forderten jedoch, dass der Stadtrat von Mallorca und die zuständige Hafenbehörde „so schnell wie möglich“ handeln, um die Schließung durchzusetzen.