Der Oberste bestätigt, dass die Jeroniminnen die Eigentümerinnen des Klosters Santa Isabel in Palma sind
Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht angefochten werden
PalmaDer Oberste Gerichtshof hat die Berufung des Bistums Mallorca gegen das Urteil, das die Hieronymitinnen des Klosters Santa Isabel in Palma als Eigentümerinnen der Immobilie anerkannte, nicht zugelassen. Somit hält der Oberste Gerichtshof die Entscheidung der Provinzgerichte von Palma vom Mai 2024 für rechtskräftig.
Die Entscheidung bestätigt die Aussage des Provinzgerichts, dass die von der Ordensgemeinschaft eingereichte Klage besteht und dass die Nonnen die rechtmäßigen Eigentümerinnen des Klosters Santa Isabel sind, das sie seit 1485 besetzen und verwalten.
Die Präsidentin des Verbandes und Priorin des Klosters, Ángeles Sanz, drückte ihre Zufriedenheit über eine Entscheidung aus, die, wie sie sagte, eine seit 2014 andauernde Kontroverse beendet, die später vom derzeitigen Bischof Sebastià Taltavull aufrechterhalten wurde. Die Ordensfrau vertraut darauf, dass mit dieser Gerichtsentscheidung ein Konflikt endgültig beigelegt wird, der die Gemeinschaft seit mehr als einem Jahrzehnt mit der Diözese konfrontiert hat.