Das OCB erhebt Vorwürfe gegen die Sprachgebrauchsbestimmungen des Consell de Menorca.
Die Einrichtung beantragt den Widerruf der ursprünglichen Genehmigung oder alternativ die Aussetzung des Verfahrens wegen möglicher Rechtsverstöße und Verfahrensmängel.
PalmeDer Balearische Kulturverband (OCB) hat Einspruch gegen die Verordnung über den Sprachgebrauch des Inselrats von Menorca eingelegt und fordert die Aufhebung der ursprünglichen Genehmigung oder alternativ die sofortige Aussetzung des weiteren Verfahrens. Laut dem Verband verstößt der Text gegen die auf den Balearen geltende Rechtslage und weist zahlreiche Verfahrensmängel auf. Zu den Hauptmängeln zählt der OCB das Fehlen obligatorischer Berichte des Rechtsbeistands der Balearen und der Universität der Balearen (UIB) sowie die fehlende Notwendigkeit, die Stellungnahme des Sozialrats für die katalanische Sprache einzuholen. Der Verband argumentiert, dass die Verordnung gemäß dem Gesetz über die Inselräte zwingend dem Rechtsbeistand zur Begutachtung vorgelegt werden müsse.
Bezüglich der UIB (Universität der Balearen) ist anzumerken, dass diese laut Autonomiestatut als „offizielle Beratungsinstitution für alle Angelegenheiten der katalanischen Sprache“ anerkannt ist. Es wird betont, dass ein Verzicht auf diese Konsultation zur Aufhebung der Verordnung führen könnte, wie es in Urteilen des Obersten Gerichtshofs der Balearen festgestellt wurde. In diesem Zusammenhang ist das OCB (Observatorium für die katalanische Sprache) der Ansicht, dass der Inhalt der Verordnung unmittelbare Auswirkungen auf die sprachliche Normalisierung, die Beziehungen zwischen Bürgern und Verwaltung sowie die interne Funktionsweise des Rates hat – Bereiche, die einer vorherigen fachlichen Prüfung bedürfen.
Hinsichtlich des Inhalts des Textes warnt die Organisation, dass der Vorschlag einen „ungerechtfertigten Rückschlag“ für den Schutz des Katalanischen darstellt, insbesondere im Vergleich zum Regierungsdekret 49/2018 und der weiterhin gültigen Sprachverordnung des Rates von Menorca aus dem Jahr 2021. Die OCB argumentiert, dass die Reform gegen den Grundsatz des Nicht-Rückschritts verstößt und Maßnahmen einführt, die die Normalisierung des Katalanischen in Bereichen wie Personalwesen, öffentliches Beschaffungswesen, interne Verwaltungsverfahren und dessen Verwendung durch Beamte schwächen. Sie kritisiert zudem die Priorisierung der menorquinischen Variante als formale Sprachform, eine Option, die sie als „unwissenschaftlich“ und rechtswidrig bezeichnet, da sie – so die Organisation – eine dialektale Variante mit der akademisch etablierten Sprache gleichsetze. Für die OCB ist die Verordnung ein Versuch, „die auf Menorca beheimatete katalanische Sprache zurückzuwerfen und die sprachlichen Rechte ihrer Bürger zu untergraben“.