Angehende Feuerwehrleute werfen dem Stadtrat von Palma Unregelmäßigkeiten bei den Auswahlprüfungen vor.
Sie behaupten, dass der Prozess, der vor mehr als zwei Jahren begann, ohne Veröffentlichung der Bewertungskriterien durchgeführt wurde, was gegen die Doktrin des Obersten Gerichtshofs verstößt und eine Situation der Wehrlosigkeit unter den Kandidaten schafft.
PalmeEine Gruppe von 16 Bewerbern für das Auswahlverfahren zur Besetzung von 26 Stellen als Feuerwehrmann/Fahrer bei der Stadt Palma hat öffentlich einen „völligen Mangel an Transparenz“, wiederholte Fristversäumnisse und eine „komplette Planungslosigkeit“ in einem Auswahlverfahren angeprangert, das sich, wie sie erklären, seit über zwei Jahren hinzieht. Die Bewerber argumentieren, dass das Verfahren direkt gegen die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vom Januar 2022 verstößt. Diese besagt, dass die Bewertungskriterien für Auswahltests vor deren Durchführung definiert und veröffentlicht werden müssen, um die Grundsätze der Gleichbehandlung und Leistung zu gewährleisten. Sie weisen darauf hin, dass dasselbe Urteil davor warnt, dass das Fehlen dieser Kriterien einen „wesentlichen Mangel“ darstellt, der zur Ungültigkeit des Tests führen kann. In diesem Zusammenhang prangern die Bewerber an, dass die Bewertungskriterien für die psychometrischen und Persönlichkeitstests nie veröffentlicht wurden. Sie behaupten außerdem, dass die Prüfungskommission selbst in einem Vorverfahren schriftlich angekündigt habe, dass diese Kriterien und Mindestpunktzahlen vor Beginn der Übungen mitgeteilt würden – Informationen, die ihrer Aussage nach „niemals übermittelt wurden“.
Ohne die Spielregeln zu kennen
Laut der Gruppe verschärft diese Nichteinhaltung die mangelnde Transparenz und bekräftigt den Verstoß gegen die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, da die Bewerber Ausschlussverfahren absolvierten, ohne die Bewertungsregeln zu kennen. Sie prangern zudem an, dass das Gericht erst nach Abschluss des persönlichen Vorstellungsgesprächs durch viele Bewerber Klarstellungen dazu veröffentlichte, was ihrer Ansicht nach einer Änderung der Verfahrensregeln nach Beginn der Bewertung gleichkomme. Die Bewerber erinnern daran, dass diese rechtliche Vorgabe nicht zum ersten Mal bei der Feuerwehr Palma Anwendung findet. Sie verweisen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Nr. 3 von Palma aus dem Jahr 2022, das den Stadtrat zur Wiederholung der psychometrischen Tests zwang, da die Korrekturkriterien nicht im Voraus veröffentlicht worden waren. In diesem Fall, so erklären sie, wurde der betroffene Bewerber schließlich für geeignet befunden und ist derzeit als Feuerwehrmann im Einsatz.
Sie vergleichen das Verfahren auch mit anderen kürzlich durchgeführten Auswahlverfahren, wie beispielsweise dem einheitlichen Einstellungsverfahren der örtlichen Polizei, bei dem, wie sie angeben, „bis zu 14 Seiten Bewertungskriterien“ veröffentlicht wurden, was ihrer Meinung nach beweist, dass deren Veröffentlichung „nicht nur obligatorisch, sondern auch durchaus möglich“ ist.
Bezüglich der psychometrischen Tests kritisieren sie, dass zwischen dem Persönlichkeitstest und dem persönlichen Interview fast ein Jahr lag, was ihrer Ansicht nach „die technische Validität des Tests beeinträchtigt“. Sie geben jedoch an, dass das Gremium beide Ergebnisse für die abschließende Bewertung „ungeeignet“ herangezogen habe, ohne die Zuverlässigkeit des Tests zu begründen oder eine individuelle Begründung zu liefern. Dieser Informationsmangel habe sie daran gehindert, wirksam Berufung einzulegen, und sie in eine Situation „materieller Schutzlosigkeit“ versetzt.
Die 16 Bewerber erklären, dass sie trotz ihrer Ungeeignetheit weitere Tests – körperliche, Fertigkeits- und Phobietests – absolvierten, die sie unter erheblichen wirtschaftlichen, körperlichen und emotionalen Belastungen erfolgreich bestanden. Sie behaupten, die offizielle Benachrichtigung über ihren Eignungsstatus sei über ein Jahr zu spät eingegangen, und als sie die für die psychologische Begutachtung zuständigen Fachleute um eine Erklärung baten, wurde ihnen mitgeteilt, die Terminplanung liege nicht in deren Zuständigkeit.
Ohne klare Termine
Mehr als zwei Jahre nach Veröffentlichung der Regeln zieht sich das Verfahren nach Aussage der Betroffenen „ohne klaren Zeitplan oder kohärente Planung“ hin, geprägt von ständigen Änderungen und verspäteten Entscheidungen, die „ernsthafte Rechtsunsicherheit“ erzeugen. Sie fügen hinzu, dass ihnen die jahrelange Ungewissheit, die sie an der Planung ihrer zukünftigen Karriere und der Vorbereitung auf andere Auswahlverfahren gehindert habe, persönlich und beruflich geschadet habe. Angesichts dieser Situation fordern die Bewerber die sofortige Veröffentlichung der Bewertungskriterien, die zwar angekündigt, aber nie zur Verfügung gestellt wurden, sowie die Wiederholung der Prüfungen unter Einhaltung aller rechtlichen Garantien. Sie betonen, dass sie nicht die „Strenge oder die Anforderungen“ des Auswahlverfahrens infrage stellen, sondern vielmehr die „Nichteinhaltung der grundlegenden Regeln der Transparenz und Öffentlichkeit“. Sie bedauern, gezwungen gewesen zu sein, rechtliche Schritte einzuleiten, um einen Fehler zu korrigieren, der ihrer Meinung nach auf administrativem Wege hätte behoben werden können. Die Bewerber beschreiben die Situation als „verwirrt, ohnmächtig und erschöpft“ und fragen sich, warum sie die Gerichte anrufen müssen, wenn „das Gesetz eindeutig ist“. Sie warnen davor, dass ein möglicherweise positives Urteil in drei oder vier Jahren den persönlichen, beruflichen und emotionalen Schaden, den sie bereits jetzt als irreversibel betrachten, nicht aufwiegen würde.