Endgültig verabschiedete Verfassungsreform, damit Formentera einen eigenen Senator erhält

Die vierte Reform der spanischen Verfassung hat ihren Weg beendet, nur mit der Ablehnung von Vox, daher wird sie direkt an das BOE gesendet

Die Institutionen von Balearen feiern die Ankunft des Senators für Formentera.
ARA Balears
23/04/2026
2 min

PalmaDie Plenarsitzung des Senats hat an diesem Mittwoch endgültig die Verfassungsreform des spanischen Parlaments der Balearen verabschiedet, die Artikel 69.3 ändert, damit die Insel Formentera einen eigenen Senator erhält und sich vom Wahlbündnis löst, das sie derzeit mit Ibiza bildet.

Die vierte Reform der spanischen Verfassung von 1978 hat ihren Lauf bereits beendet, nur mit der Ablehnung von Vox, weshalb sie direkt im Amtsblatt des Staates (BOE) veröffentlicht wird. An der Abstimmung über diese Verfassungsreform im Senat nahm die Präsidentin der Balearen, Marga Prohens, teil.

Der Senat hat, ebenso wie der Kongress, beschlossen, sie in einem einzigen Leseverfahren zu behandeln, ohne den Umweg über einen Ausschuss oder eine Kommission, und aus diesem Grund wurden keine Änderungsanträge eingereicht und nur der ursprüngliche Text des Kongresses abgestimmt.

Die endgültige Unterstützung der PP wurde im Kongress freigegeben, nachdem die PSOE die Verabschiedung eines Änderungsantrags zur Reform zugelassen hatte, damit die Bezeichnung "Ibiza" auf Spanisch in der Verfassung beibehalten wird und nicht die von Eivissa, die das Parlament der Balearen vorgeschlagen hatte. In jedem Fall hat das Parlament der Balearen versucht, diese Verfassungsreform in den Generalständen in drei weiteren Legislaturperioden erfolglos zu verabschieden, obwohl die Generalstände aufs Tempo gedrückt haben und sie schließlich verabschiedet wurde.

Derzeit teilen sich Formentera und Ibiza eine gemeinsame Wahlkreis für die Senatswahlen, ein Amt, das in dieser Legislatur von Juanjo Ferrer bekleidet wird, der sich bei den letzten Wahlen mit der gemeinsamen Kandidatur von PSOE, Sumar, EUIB und Ara Eivissa zur Wahl stellte.

Reform von Artikel 69.3

Der Vorschlag des Parlaments, der schließlich angenommen wurde, sah vor, dass Absatz 3 des Artikels 69 der spanischen Verfassung in der Fassung, die einen Senator für die folgenden Inseln vorsieht, aufgenommen wird: Ibiza, Formentera, Menorca, Fuerteventura, La Gomera, El Hierro, Lanzarote und La Palma.

Sie beinhalten auch eine einzige zusätzliche Bestimmung, da die Wirksamkeit der Schaffung des Wahlkreises im Senat für die Insel Formentera bis zu den unmittelbar folgenden Wahlen zum Senat "verzögert wird", sobald diese Reform der spanischen Verfassung in Kraft getreten ist.

Territoriale Besonderheiten

In der Begründung verteidigt das balearische Parlament, dass diese Verfassungsreform darauf abzielt, dass „die territorialen, geografischen und existenziellen Besonderheiten aller Gebiete, aus denen Spanien besteht, in ihrer gesamten Vielfalt und konstitutionellen Diversität“ im Senat wirksam „anerkannt werden“.

Gleichzeitig hebt sie die Bedeutung der Inseln hervor, denn eine Entscheidung wie diese „als eine gute Verfassungsreform angesehen wird“, die „als eigen und geschätzt empfunden wird, innerhalb desselben Archipels (in voller Gleichheit mit den Kanaren) und, in Erweiterung, für ganz Spanien“.

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