Die Kapazität der Inseln zur Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Migranten steigt auf 434 Plätze.
Die spanische Regierung hat die neue Verteilung nach Territorien festgelegt
PalmaDer Ministerrat hat an diesem Dienstag das königliche Dekret genehmigt, mit dem die reguläre Kapazität zur Aufnahme der minderjährige Migranten nicht in den autonomen Gemeinschaften und Städten begleitet. Die Gesamtzahl beträgt 17.081 verfügbare Plätze (zuvor 16.016), was die Kapazität der Balearen auf 434 Plätze erhöht: 28 mehr als bisher vorgesehen.
Das Ministerium für Jugend und Kindheit hat eine von Europa Press aufgegriffene Mitteilung versandt, in der der Stand der verschiedenen Aufnahmesysteme der Gebiete im Hinblick auf die mögliche Erklärung des außergewöhnlichen Migrationsnotstands erläutert wird. Dieser gilt für Gemeinschaften und autonome Städte, die ihre reguläre Kapazität verdreifachen, wie es auf den Kanarischen Inseln, in Ceuta und Melilla der Fall ist. Diese Erklärung ermöglicht die Verlegung von Minderjährigen, die in diesen Gebieten ankommen, in andere Gemeinschaften. Am vergangenen 23. April teilte die Regierung mit, dass die Inseln 733 unbegleitete minderjährige Migranten aufnehmen.
Mit diesem königlichen Erlass erfüllt die Regierung die elfte zusätzliche Bestimmung des Gesetzes über die Rechte und Freiheiten von Ausländern in Spanien und ihre soziale Integration, nachdem der königliche Gesetzeserlass zur Genehmigung dringender Maßnahmen zur Gewährleistung des überragenden Interesses von Kindern und Jugendlichen in Situationen außergewöhnlicher Migrationsnotstände genehmigt wurde.
In diesem Sinne hat das Ministerium erläutert, dass die reguläre Kapazität jeder der Gemeinschaften auf der Grundlage der Division der Gesamtbevölkerung jedes Gebiets durch den Quotienten aus der Gesamtbevölkerung Spaniens und der maximalen Anzahl von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen, die vom spanischen Schutzsystem betreut werden, aktualisiert wurde.
Zwölfte Gemeinschaft in der Rangliste
Wie das Ministerium erklärt hat, wurden 3.009 Plätze in Andalusien, 2.829 in Katalonien und 2.471 in Madrid zugewiesen, während 1.903 im País Valencià zugewiesen wurden. Unter dieser Schwelle liegen Galicien (940), Kastilien und León (833), die Kanarischen Inseln (783), das Baskenland (776), Kastilien-La Mancha (742), Murcia (553), Aragon (476) und die Balearen (434) an zwölfter Stelle des Rankings. Die Liste wird durch Extremadura (364), Asturien (352), Navarra (237), Kantabrien (296) und La Rioja (114) vervollständigt. Ceuta und Melilla schließen die Liste mit einer regulären Kapazität von 30 bzw. 29 verfügbaren Plätzen ab.