Die Balearen verklagen die spanische Regierungsdelegation auf den Kanarischen Inseln wegen unbegleiteter Minderjähriger.
Gegen zwei Urteile, die die Überstellung von Minderjährigen auf die Inseln anordnen, wird Berufung eingelegt.
 
    PalmeDie Regierung der Kanarischen Inseln hat ihren Rechtsbeistand beauftragt, zwei Verwaltungsklagen vor den Gerichten der Kanarischen Inseln gegen die Delegation der spanischen Regierung auf dem Archipel einzureichen. Konkret richten sich die Klagen gegen zwei Beschlüsse dieser Delegation bezüglich der Verlegung und Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Migranten.
Die Regierung der Balearen hat zudem einer Beschwerde beim Nationalen Gerichtshof gegen die Weigerung der spanischen Regierung stattgegeben, den Migrationsnotstand auf den Balearen auszurufen. Wie der Erste Vizepräsident und Regierungssprecher Antoni Costa erklärte, ordneten die Beschlüsse der Delegation der Zentralregierung auf den Kanarischen Inseln die Überführung zweier Minderjähriger auf die Balearen zur Vormundschaft an. Der Rechtsbeistand der Regierung der Balearen argumentiert, die Ablehnung der Beschwerde sei nicht ausreichend begründet gewesen und habe die Migrationsnotlage auf den Inseln nicht berücksichtigt.
Die beim Nationalen Gerichtshof einzulegende Berufung richtet sich gegen die Entscheidung, mit der der Antrag der Kanarischen Inseln auf Ausrufung eines außergewöhnlichen Migrationsnotstands abgelehnt wurde. Die spanische Regierung wies den Antrag zurück, da sie der Ansicht war, die Inseln erfüllten die Voraussetzungen nicht. Nach Berechnungen der Zentralregierung kann der Archipel den Notstand erst dann ausrufen, wenn 1.218 unbegleitete Minderjährige aufgenommen wurden.
