Sineu setzt ergänzende Regelungen zur Beendigung der Massentierhaltung in Kraft.
Die gezielte Anpassung der städtebaulichen Vorschriften soll dazu dienen, die intensive Viehhaltung auf ländlichen Flächen zu regulieren.

SinedAm vergangenen Samstag veröffentlichte der Balearenrat für Stadtentwicklung (BOIB) im Rathaus von Sineu die Genehmigung zur Änderung der Nebensatzung. Diese soll die intensive Viehhaltung in der Gemeinde konkretisieren. Einspruch kann innerhalb von 30 Tagen eingelegt werden.
Die konkrete Änderung der städtebaulichen Vorschriften soll die intensive Viehhaltung auf ländlichen Flächen regulieren. Dieser Schritt erfolgte, um der im Oktober 2024 vereinbarten Aussetzung der Genehmigungen nachzukommen, die durch Artikel 51 des städtebaulichen Gesetzes der Balearen (LUIB) geschützt ist. Ziel ist es, die Durchführbarkeit der neuen Vorschriften zu gewährleisten.
Bürgermeister Tomeu Mulet erklärte, die Änderung sei „keine willkürliche Einschränkung, sondern eine notwendige Regelung“, um den Landwirten klare Regeln zu geben und gleichzeitig „die Lebensqualität der Bewohner und den ökologischen Wert der Stadt“ zu erhalten. Mulet betonte, dass die neuen Vorschriften es der Viehhaltung ermöglichen, „sich unter sicheren, nachhaltigen und respektvollen Bedingungen weiterzuentwickeln“.
Das Abkommen wurde mit den Stimmen der Volkspartei und des MÁS für Sineu angenommen, während sich die PSIB-PSOE enthielt.
Die bisher geltenden Vorschriften waren vage und weckten bei der Bearbeitung von Lizenzen oder Genehmigungen sowohl bei den städtischen Technikern als auch bei den Viehzüchtern selbst Zweifel. Mit der genehmigten Änderung wird diese Rechtsunsicherheit durch klare und aktualisierte Vorschriften beendet.
Obwohl industrielle Nutzungen auf ländlichen Flächen in Sineu nicht gestattet sind, bewegten sich die Viehzucht und -mast bisher in einem rechtlichen Vakuum, das zu unterschiedlichen Auslegungen führen konnte. Nun enthält die Stadtplanung klare Kriterien für Viehzuchtbetriebe.
Vorschriften
Die Änderung beinhaltet einen neuen Artikel und einen Flächennutzungsplan, der das Gemeindegebiet anhand der Entfernung von den städtischen Zentren – sowohl Sineu als auch den Nachbarstädten – in zwei Zonen unterteilt: María de la Salud, Llubí, Costitx, Lloret de Vistalegre und Sant Joan.
Daher werden für neu gegründete oder erweiterte landwirtschaftliche Betriebe die folgenden Grenzen festgelegt:
- Zone 1 (weniger als 2 km von den städtischen Zentren entfernt): maximal 280 Großvieheinheiten (LLU).
- Zone 2 (zwischen 2 und 4 km): bis zu 560 UGM.
Um diese Grenzwerte objektiv anwenden zu können, wurde eine Äquivalenztabelle eingeführt, die Großvieheinheiten nach Arten einteilt: Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe, Ziegen, Pferde und Kaninchen.
Darüber hinaus ermöglicht der neue Flächennutzungsplan eine klare Visualisierung der Zoneneinteilung und Entfernungen und verbessert die Rechtssicherheit sowohl für Techniker als auch für Viehzüchter.
Der Stadtrat betont, dass diese neue Regelung einen Fortschritt für die nachhaltige Entwicklung der Gemeinde darstellt. „Dadurch erhält Sineu klare Vorschriften, die die Viehzucht mit dem Landschaftsschutz und der Sicherheit der Menschen vereinbar machen“, heißt es aus kommunalen Quellen.