Verzeihen Sie eine Schuld von 57.000 Euro an ein Paar, das Mallorca nach Deutschland verlassen hat, um "ihr Leben neu aufzubauen".
Das Gericht wendet das Gesetz der zweiten Chance an und erlässt die Schulden des Paares vollständig
PalmaDas Handelsgericht Nr. 2 von Palma hat einem Paar, das nach Deutschland ausgewandert war, um „sein Leben neu zu gestalten“, eine Schuld von 57.269 Euro erlassen, nachdem das Gesetz über die zweite Chance angewendet wurde.
Der von der Vereinigung zur Schuldenhilfe verwaltete Fall entstand aus einer Reihe von administrativen Zwischenfällen, die zu einer fortschreitenden Schuldenzunahme führten: eine Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung, die zu einer von Amts wegen erfolgten Veranlagung führte, Verkehrsverstöße im Zusammenhang mit dem nicht ordnungsgemäß formalisierten Verkauf eines Fahrzeugs und die anschließende Anhäufung von Zuschlägen, Zinsen und Mikrokrediten mit hohen Zinssätzen.
Laut der Organisation verschlimmerte sich die Situation, als das Paar versuchte, die grundlegenden Ausgaben durch neue Kredite zu decken, bis zu einem Punkt, an dem die monatlichen Raten ihre Wirtschaftslage unhaltbar machten. Dies führte dazu, dass sie nach Deutschland zogen, ohne dass die Schulden beglichen wurden.
Obwohl sie im Ausland lebten, blieben die wirtschaftlichen Verpflichtungen in Spanien weiterhin bestehen, und der Druck hielt an, bis sie beschlossen, den rechtlichen Mechanismus in Anspruch zu nehmen. Das Gericht stellte fest, dass sie nicht über ausreichende Vermögenswerte oder Liquidität verfügten und ordnete ein Insolvenzverfahren ohne Masse mit vollständiger Schuldenbefreiung an.
Der Anwalt José Domínguez von der Vereinigung, die den Fall bearbeitet hat, hebt hervor, dass die Entscheidung „zeigt, dass das Gesetz über die zweite Chance keine geografischen Grenzen kennt, sondern von wirtschaftlicher Verletzlichkeit abhängt“, und erinnert daran, dass viele im Ausland lebende Personen nicht wissen, dass sie diesen Mechanismus nutzen können, um in Spanien entstandene Schulden zu begleichen.