IB3 erfordert keinen Abschluss in Journalismus, um zu arbeiten
Die im BOIB veröffentlichte Ausschreibung setzt einen Bachelor- oder Hochschulabschluss in einem sozial- und rechtswissenschaftlichen Studiengang voraus.

PalmeFür die Arbeit beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Balearen (EPRTVIB) ist kein Abschluss in Journalismus erforderlich. Dies geht aus dem Amtsblatt der Balearen (BOIB) vom 12. August hervor, in dem es heißt: detailliert die Grundlagen des Anrufs zur Personalauswahl für den Aufbau eines Redakteurspools für die Abteilung Nachrichteninhalte bei IB3 für befristete Arbeitsverträge auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera.
Zu den Anforderungen an die Kandidaten gehören unter anderem der Besitz der spanischen Staatsangehörigkeit oder einer anderen Staatsangehörigkeit, sofern diese den Zugang zu einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst als Arbeiter ermöglicht; ein Alter von mindestens 18 Jahren und ein Alter, das das gesetzlich festgelegte reguläre Renteneintrittsalter nicht überschreitet; und der Besitz der für die Ausübung der entsprechenden Aufgaben erforderlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
In den verschiedenen Punkten wird jedoch die Voraussetzung eines journalistischen Abschlusses nicht erwähnt. Stattdessen wird ein Bachelor- oder Masterabschluss in den Bereichen Sozialwissenschaften, Recht, Geisteswissenschaften oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt.
Tatsächlich wird auch bei der Bewertung der Verdienste, insbesondere im Abschnitt über die akademischen Qualifikationen, ein journalistischer Abschluss an keiner Stelle erwähnt. „Es werden nur akademische Qualifikationen berücksichtigt, die in direktem Zusammenhang mit den Aufgaben der ausgeschriebenen Kategorie stehen und mindestens dem Niveau der für die Teilnahme erforderlichen Qualifikation entsprechen“, heißt es in dem Dokument. Die Punktzahl beträgt sechs Punkte für einen Bachelor- oder Universitätsabschluss, vier Punkte für einen offiziellen Masterabschluss und sechs Punkte für eine Promotion.