Einwohner von Llubí dürfen nicht mehr als drei Haustiere halten.

Bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen Bußgelder von bis zu 3.000 Euro.

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Josep Maria Sastre
15/10/2025
2 min

LlubíDer Stadtrat von Llubí hat die Tierschutzverordnung der Gemeinde endgültig verabschiedet. Sie soll den Schutz, die Haltung und den Besitz von Tieren regeln. Sie soll außerdem „verantwortungsvollen Tierbesitz gewährleisten, das Aussetzen und den Verlust von Tieren reduzieren sowie die Bürgerbeteiligung und Aufklärung im Tierschutz fördern“.

Das Dokument regelt unter anderem die Anzahl der Tiere, die pro Haushalt gehalten werden dürfen. Die Verordnung legt fest, dass im Stadtzentrum nicht mehr als drei Hunde, Katzen oder ähnliche Tiere pro Haushalt gehalten werden dürfen.

In Einfamilienhäusern oder freistehenden Nicht-Wohngebäuden sind jedoch maximal fünf Tiere erlaubt. In jedem Fall kann der Stadtrat die zulässige Anzahl je nach verfügbarem Platz, Hygiene- und Sanitärbedingungen und möglicher Störung der Nachbarschaft reduzieren oder erhöhen.

Die Verordnung legt in allen Fällen fest, dass der Stadtrat von Llubí die Haltung von Haustieren erlaubt, „solange ihre Anwesenheit kein Risiko, keine Gefahr oder kein Unbehagen für andere Menschen oder Tiere darstellt.“

Sanktionsregime

Der Text legt ein umfassendes Strafsystem fest, um das Zusammenleben und den Respekt gegenüber Tieren zu gewährleisten. Verstöße werden in geringfügige Verstöße mit bis zu 750 €, schwerwiegende Verstöße mit 750 bis 1.500 € und sehr schwerwiegende Verstöße mit 1.500 bis 3.000 € unterteilt.

Darüber hinaus können wiederholte Verstöße oder die Anhäufung mehrerer Verstöße zu höheren Strafen führen. Der Text sieht außerdem die präventive Entfernung von Tieren bei schwerwiegenden Verstößen, den Ersatz von Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit und die Zuweisung eines Teils der gesammelten Gelder für Sensibilisierungs- und Adoptionskampagnen vor.

Für die als geringfügig eingestuften Verstöße legt die Verordnung bereits die möglichen Strafen fest. So wird beispielsweise das Urinieren an Fassaden mit 200 € bestraft, das Nichtbeseitigen von Urin mit weiteren 200 €. Das Füttern von Katzen ohne Genehmigung kostet 200 € und das Nichtbeseitigen von Kot 300 €. Kombinationen dieser Verstöße können 560 € oder mehr erreichen.

Zu den häufigsten schweren Verstößen zählen beispielsweise das Unterlassen der Identifizierung oder Registrierung von Tieren mit Mikrochips, das Unterlassen von Impfungen oder vorgeschriebenen Gesundheitsbehandlungen, das Halten von Tieren unter unzureichenden Platz- oder Hygienebedingungen oder das dauerhafte Einsperren oder Einsperren von Tieren ohne Auslauf oder Wasser. Weitere Verstöße sind das Halten von Nutztieren (Hühner, Schweine usw.) in der Altstadt oder das Ausführen potenziell gefährlicher Hunde ohne Maulkorb oder kurze Leine.

Zu sehr schweren Verstößen zählen, kurz gesagt, Verhaltensweisen, die Misshandlungen, Gefährdungen für Leben oder Gesundheit der Tiere oder das Aussetzen der Tiere beinhalten.

Mit dieser Verordnung gibt sich Llubí einen modernen Regulierungsrahmen, der mit dem Landesgesetz 7/2023 zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Tieren übereinstimmt, um verantwortungsvolle Tierhaltung und ein besseres Zusammenleben der Bürger zu fördern.

Der Stadtrat von Llubí hat einige der darin enthaltenen Regeln bereits mit der Änderung der Verordnung über das Zusammenleben und die Höflichkeit der Bürger Anfang 2024 geregelt. Nun hat er jedoch eine spezifische Verordnung gemäß dem oben genannten Landesgesetz verabschiedet.

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