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Ein Gericht in Palma untersucht einen Fall an der EBAP (Baskische Hochschule für öffentliche Verwaltung) wegen angeblichen administrativen Fehlverhaltens.

Der Richter verlangt von der EBAP, das Aktenverzeichnis zu erläutern und die Gutachten der Antragsteller vorzulegen, während er gleichzeitig die Verdächtigen vorlädt und Berichte über einen mit dem Fall in Verbindung stehenden Verkehrsunfall einholt.

ARA Balears
14/01/2026

PalmeDas Untersuchungsgericht Nr. 3 von Palma hat im Rahmen der Ermittlungen wegen mutmaßlichen Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit der Bearbeitung einer Akte an der Balearischen Hochschule für öffentliche Verwaltung (EBAP) ein neues Verfahren eingeleitet. Der vorsitzende Richter hat in seinem Urteil die von der EBAP vorgelegten Unterlagen ernsthaft infrage gestellt und mehrere Vorladungen und Anhörungen angeordnet. Laut Gerichtsbeschluss enthält die dem Gericht vorgelegte Akte 7/2023 ein Inhaltsverzeichnis, das formell nicht zum Verwaltungsverfahren gehört, sondern lediglich Kommentare und Bewertungen der Dokumente enthält, ohne Angabe des Erstellers oder einer Unterschrift, die die Urheberschaft belegt. Aus diesem Grund fordert das Gericht den Generalsekretär der EBAP, Antonio Tomás Gelabert, auf, vor Gericht zu erscheinen und Auskunft über die Identität des Erstellers des Inhaltsverzeichnisses, dessen formale Zugehörigkeit zur Akte und die Gründe für die fehlende Unterschrift zu geben.

Die Richterin weist ferner darauf hin, dass die Akte keine Bewertung der zugelassenen Bewerber enthält, obwohl dies gemäß den internen Verfahrensrichtlinien zwingend vorgeschrieben ist – ein Umstand, der vom Gericht bereits ausdrücklich angefordert wurde. Sie fordert daher die EBAP (Baskische Hochschule für öffentliche Verwaltung) auf, diesen Teil der Dokumentation vorzulegen oder, falls er nicht existiert, formell zu bestätigen, dass diese Bewertungen nicht durchgeführt wurden, und die Verantwortlichen für die Aktenbearbeitung und die Bewertung der Kandidaten zu benennen.

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Die Anordnung leitet außerdem die vom Generalsekretariat des Präsidialamtes im Auftrag des Ministers übermittelten Unterlagen weiter und fordert dieses auf, innerhalb von fünf Tagen über die im Zusammenhang mit AGM, gegen den in dem Fall ermittelt wird und der als Fahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt war, ergriffenen Maßnahmen sowie über den Stand der Ermittlungen zu berichten. Parallel dazu hat das Gericht die Polizei von Palma und die Verkehrsabteilung der Guardia Civil aufgefordert, den vollständigen Polizeibericht – oder einen detaillierten Bericht – des Unfalls vom 14. Mai 2024 in der Nähe des Flughafens Palma, in den die betreffende Person verwickelt war, vorzulegen. Die Versicherung AXA wurde ebenfalls aufgefordert, sämtliche unfallbezogenen Unterlagen, einschließlich der Aufzeichnung des Abschleppwagenanrufs und der Gutachten, bereitzustellen. Verfahrenstechnisch hat das Gericht JMR, den Kläger, der das Verfahren eingeleitet hat, zusammen mit der Staatsanwaltschaft zur Aussage vorgeladen. Seine Anhörung ist für den 18. März 2026 angesetzt. AJG und AGM wurden ebenfalls als Verdächtige vorgeladen und müssen am 24. März aussagen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die vereinbarten Verhandlungen sollen klären, ob die für die öffentliche Verwaltung geltenden Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Objektivität und Transparenz bei der Bearbeitung der Verwaltungsakte verletzt wurden.