Dienstleistungen

Die Gastronomie der Burg Alaró wird auch im Monat Mai weiter geöffnet sein

Die Aktivität wird von Freitag bis Sonntag mit Unterkunft und Verpflegung aufrechterhalten, während unter der Woche die Pflege von Einrichtungen und Tieren gewährleistet ist

ARA Balears
28/04/2026

PalmaDas Kuratorium der Burg von Alaró hat mitgeteilt, dass das Gasthaus im Mai weiterhin geöffnet sein wird, obwohl es sich im Vergabeverfahren für die neue Konzession des Donado befindet. Die Tatsache, dass die Ausschreibung in erster Instanz für ungültig erklärt wurde, hat zu einer Verzögerung bei der Vergabe der Konzession geführt, die voraussichtlich bald erfolgen wird, um am 1. Juni den Betrieb aufzunehmen.

Das Kuratorium der Stiftung hat einen Kontinuitätsplan aktiviert, um die Instandhaltung des Geländes und einen Teil der wesentlichen Dienstleistungen zu gewährleisten. In diesem Sinne haben sie erklärt, dass eine auf die Verwaltung von gesunden Freizeit- und Erholungsräumen spezialisierte Stiftung beauftragt wurde, die für einen Monat die vorläufige Verwaltung des Gasthauses übernehmen wird.

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So wird das Gasthaus an den Wochenenden im Mai, von Freitag bis Sonntag, normal Restaurant- und Übernachtungsdienste anbieten, so dass Anwohner und Besucher den Ort weiterhin genießen können. Unter der Woche hingegen wird es keine öffentlichen Dienstleistungen geben, aber die Pflege der Einrichtungen und der Tiere wird jederzeit gewährleistet sein.

Diese Periode wird auch genutzt, um Überprüfungs-, Wartungs- und Vorbereitungsarbeiten an den Einrichtungen durchzuführen, mit dem Ziel, dass der neue Konzessionär die Tätigkeit mit allen Garantien und einem vollständigen Service so bald wie möglich aufnehmen kann.

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Der Bürgermeister von Alaró, Llorenç Perelló, hat hervorgehoben, dass „die Stadtverwaltung und die Stiftung Es Castell erhebliche Anstrengungen unternehmen, um den Dienst am Leben zu erhalten und sicherzustellen, dass die Burg ein Referenzpunkt für die Bevölkerung und alle Besucher bleibt“. Er betonte auch, dass „die Verzögerung bei der Vergabe auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb des Willens des Gemeinderats und des Kuratoriums der Stiftung liegen“.