REGIERUNG

Die GOB (Britische Republik) verurteilt ein Restaurant wegen illegaler Besetzung eines Teils des Arenal de Portocolom.

Die GOB hat erklärt, dass die Anwesenheit von Tischen, Stühlen, Holzkonstruktionen und einer Zementplattform den Fußgängerverkehr und die Verbindungen entlang der Küste vollständig behindert.

ARA Balears
22/01/2026

PalmeDie Balearische Ornithologische Vereinigung (GOB) hat bei der Küstenbehörde und dem Gemeinderat von Felanitx Beschwerde gegen ein Restaurant eingereicht, weil dieses einen Teil des Strandes Arenal Petit in Portocolom unrechtmäßig besetzt hält. Laut einer Erklärung der Umweltorganisation belegt das Restaurant den gesamten sechs Meter breiten Uferstreifen, der laut Gesetz im öffentlichen Meeres- und Landbereich frei bleiben muss.

Wie die Balearische Ornithologische Vereinigung (GOB) erklärte, behindern Tische, Stühle, Holzkonstruktionen und eine Betonplattform den Fußgängerzugang und die Erreichbarkeit der Küste vollständig und verstoßen somit gegen das Küstengesetz. Darüber hinaus ist das Gebiet als Stadtpark ausgewiesen, was eine kommerzielle Nutzung untersagt und den Restaurantbetrieb somit mit den geltenden Bauvorschriften unvereinbar macht. Aus all diesen Gründen forderten Umweltschützer die Küstenbehörde auf, im Rahmen ihrer Kontroll- und Durchsetzungsbefugnisse Maßnahmen zur Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit zu ergreifen. Sie appellierten an den Stadtrat von Felanitx, seiner Verantwortung hinsichtlich der Einhaltung der städtischen Vorschriften und des Küstenmanagements nachzukommen. Die GOB bekräftigte die Notwendigkeit einer konsequenten Anwendung des Küstengesetzes, um die „verdeckte Privatisierung“ der Küste angesichts von „Stranderosion, Klimawandel und starkem Tourismusdruck“ zu verhindern.