HOV-Spur

Das Oberste Gericht gibt der Beschwerde des Consell de Mallorca statt, die VAO-Spur auf der Ma-19 zu streichen

Die Auswirkungen der Fahrspur sind seit zwei Jahren wegen der laufenden Arbeiten ausgesetzt

ARA Balears
05/06/2026

PalmaDer Oberste Gerichtshof hat die Klage des Consell de Mallorca zur endgültigen Stilllegung der Bus-VAO-Spur auf der Autobahn Ma-19 zur Prüfung angenommen. In dem Beschluss ordnet das Oberste Gericht die Vorlage der Akten an die Fünfte Kammer des Obersten Gerichtshofs an, die für die Verkündung des endgültigen Urteils zuständig sein wird und entscheiden wird, ob das vorherige verbindliche Gutachten der für eine Straße zuständigen Stelle nur für die erstmalige Einrichtung einer Bus-VAO-Spur zwingend ist oder ob es auch eine Voraussetzung für die späteren jährlichen Vereinbarungen ist, die deren Instandhaltung oder Verlängerung bestimmen.

Es sei daran erinnert, dass die Inselinstitution die Klage vor das Oberste Gericht gebracht hat, mit der Begründung, dass die Gutachten der Techniker des Consell, die die Stilllegung befürworten, eine verbindliche Wirkung haben müssen, so wie sie es für die Einrichtung hatten. Die Klage wurde eingereicht, nachdem das Oberste Gericht von Madrid zugunsten der Beibehaltung der Spur entschieden hatte. Ebenso sind die Auswirkungen der genannten Spur seit 2024 aufgrund verschiedener Bauarbeiten an der Straßeninfrastruktur Mallorcas ausgesetzt, und sobald diese abgeschlossen sind, würden sie wieder aktiviert, wenn die Justiz nicht dagegen ist.