Das TSJIB unterstützt die Klage von STEI gegen den Plan zur freien Sprachwahl.
Das Gericht erkennt die Klagebefugnis der Gewerkschaft an und lässt die Berufung gegen das von Educació beworbene Programm zu.
PalmeDer Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJIB) hat die Klagebefugnis der Lehrergewerkschaft STEI gegen das vom Bildungsministerium geförderte Pilotprogramm zur freien Sprachwahl anerkannt und die Fortsetzung des Verfahrens zugelassen. Die STEI hatte gegen dieses Programm, das Schulen die Möglichkeit gibt, die von den Schulräten genehmigten Sprachprojekte anzupassen, eine Beschwerde eingereicht. Die Regierung hatte zunächst argumentiert, der Gewerkschaft fehle die Klagebefugnis. Das Urteil des TSJIB erkennt jedoch das „kollektive Interesse“ der STEI an, da die Maßnahme die der Gewerkschaft angehörigen Lehrkräfte unmittelbar betrifft, indem sie deren Unterrichtspraxis und die in den Sprachprojekten der Schulen festgelegten Bedingungen verändert. Mit dieser Entscheidung lässt das Gericht das Verfahren zu und gibt der STEI grünes Licht für ihren Rechtsstreit. Die Gewerkschaft ist der Ansicht, dass das Pilotprogramm der PP auf Druck von Vox aufgezwungen wurde und keinerlei Unterstützung im Bildungssektor genießt. Darüber hinaus bekräftigte die Organisation ihre Forderung nach der Rücknahme des Programms und danach, die für dessen Umsetzung bereitgestellten Millionen Euro für die Behebung realer Probleme im balearischen Bildungssystem zu verwenden, wie etwa das Verhältnis von Schülern zu Lehrern, die Infrastruktur und die Förderung von Diversität. Laut STEI ist die Entscheidung des TSJIB ein wichtiger Schritt zur Wahrung der Rechte von Lehrkräften und zur Gewährleistung, dass jegliche Änderungen an Sprachprojekten einvernehmlich erfolgen und die Bedürfnisse der Bildungsgemeinschaft berücksichtigen.