Oberster Gerichtshof der Balearen

Das Oberste Gericht von Mallorca kippt die Änderung der Verordnung über Galeeren von Palma wegen eines Verfahrensfehlers

Die Richter kommen zu dem Schluss, dass bei der Bearbeitung eine zwingende gesetzliche Anforderung, die im Gleichstellungsgesetz der Balearen vorgesehen ist, übersehen wurde.

ARA Balears
28/05/2026

PalmaDas Oberste Gericht der Balearen (TSJIB) hat die punktuelle Änderung der städtischen Verordnung über den städtischen Personentransport mit Tieren gezogenen Fahrzeugen in Palma, bekannt als Galeren, für rechtswidrig erklärt. Die Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten ist der Ansicht, dass die Stadtverwaltung von Palma eine obligatorische Bewertung des Gender-Impacts versäumt hat, was zur Nichtigkeit der genehmigten Änderung führt.

Die Entscheidung betrifft mehrere Artikel der städtischen Verordnung und verurteilt Cort zur Zahlung der Gerichtskosten bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann noch mit Berufung angefochten werden.

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Die Klage wurde von Inhabern von Galeren-Lizenzen eingereicht, die Unregelmäßigkeiten bei der Bearbeitung des Verwaltungsverfahrens beanstandeten. Laut den Klägern garantierte die bisherige Regelung bereits das Tierwohl, und die Änderung folgte nicht ordnungsgemäß den Verfahren der Bürgerbeteiligung. Sie kritisierten auch, dass der Stadtrat den gesetzlich vorgeschriebenen Bericht über die Auswirkungen auf das Geschlecht nicht einbezogen habe.

Die Stadtverwaltung von Palma verteidigte ihrerseits, dass die Reform darauf abzielte, das Tierwohl und die Verkehrssicherheit zu stärken, insbesondere durch das Verbot, dass Pferde bei hohen Temperaturen arbeiten. Cort argumentierte außerdem, dass das Fehlen des Gender-Impact-Berichts keine Relevanz habe, da die Änderung „keine Auswirkungen auf das Geschlecht“ habe.

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Die Richter wiesen dieses Argument zurück und wiesen darauf hin, dass die balearische Gesetzgebung die Einbeziehung dieses Berichts bei der Ausarbeitung allgemeiner Vorschriften, die von öffentlichen Verwaltungen erlassen werden, vorschreibt. Insbesondere verweisen sie auf das Gesetz 11/2016 über die Gleichstellung von Frauen und Männern, das den obligatorischen Charakter dieser Bewertung festlegt.

Die Kammer betont, dass gerade dieser Bericht hätte bestimmen müssen, ob die Änderung Auswirkungen auf das Geschlecht hat oder nicht. Darüber hinaus unterstreichen die Richter, dass ein juristisches Gutachten, das Teil desselben Verwaltungsverfahrens war, bereits auf die Notwendigkeit seiner Einbeziehung vor der endgültigen Genehmigung der Verordnung hingewiesen hatte.

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Aus all diesen Gründen kommt das TSJIB zu dem Schluss, dass die Nichtbeachtung dieses Verfahrens die Annullierung der Verordnungsänderung gemäß der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs erzwingt.