Stadtplanung

Der Nationale Gerichtshof stoppt die Aktionen des Rathauses von Sant Joan und ordnet den Abriss von acht kleinen Häusern in Portinatx an.

Der Stadtrat verteidigte die nicht genehmigten Bauten, die die Küstenlinie beanspruchen und die Grundlage einer Touristenterrasse bilden.

05/02/2026

PalmeDas Nationale Gericht hat die Beschwerde des Gemeinderats von San Juan de Labritja abgewiesen und die Entscheidung des Ministeriums für den ökologischen Wandel bestätigt, die die Konzession für die Nutzung eines 635 m² großen öffentlichen Küsten- und Landgebiets in Portinatx im Norden Ibizas verweigert. Das Urteil ordnet den Abriss von acht Bootshäusern und einer Terrasse sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Geländes ohne jegliche private Nutzung an. Damit endet ein über zwei Jahrzehnte andauernder Rechtsstreit um diesen Küstenabschnitt. Die Bootshäuser waren ursprünglich 1969 für 15 Jahre konzessioniert worden; die Konzession lief 1974 aus und wurde nicht verlängert. Der Gemeinderat versuchte jedoch 2003, die Bootshäuser zu legalisieren, mit der Begründung, sie seien Teil der Tradition und des ethnologischen Erbes der Gemeinde und sollten in einen zukünftigen Katalog des lokalen Kulturerbes aufgenommen werden. Tatsächlich wollte der Gemeinderat die touristische Nutzung der Terrasse, die die unregelmäßigen Bauten krönt, verhindern. Tatsächlich bilden die kleinen Häuser die Basis einer großen Terrasse, die privat und touristisch genutzt wird und im Sommer als Bar mit Tischen und Stühlen dient.

Der Stadtrat argumentierte, dass diese historischen Gebäude geschützt werden müssten und ihre Erhaltung dem Charakter der Küste Ibizas entspreche. Er behauptete außerdem, dass das zwingende Wegerecht nicht verletzt werde und die Entscheidung der Küstenbehörde nicht ausreichend begründet sei.

Cargando
No hay anuncios

Das Nationale Gericht wendet das Gesetz an.

Das Gericht ist der Ansicht, dass das Interesse der Gemeinde am Schutz der Strandhütten nicht über den Küstenschutzbestimmungen stehen kann, die die Nutzung öffentlichen Landes nur in zwingend notwendigen Fällen und mit gültiger Genehmigung erlauben. Der Erhalt der Hütten würde private Nutzungen gegenüber der öffentlichen Nutzung der Bucht priorisieren, den Raum überbelegen und den gesetzlich festgelegten Durchgang für Fußgänger sowie Rettungs- und Überwachungsfahrzeuge behindern. Das Urteil weist auch die Klage eines mit dem Hotelkomplex Cas Mallorquí verbundenen Privatunternehmens zurück, das als Beklagter die Berufung der Gemeinde unterstützt hatte, und bekräftigt, dass dieses Unternehmen die Verwaltungsentscheidung nicht anfechten oder Argumente vorbringen konnte, die seiner verfahrensrechtlichen Position widersprachen. Laut Gericht war die Entscheidung des Ministeriums ausreichend begründet, da die Genehmigung der Strandhütten zu einer Überbelegung der Bucht, einer Priorisierung privater Nutzungen und einer Einschränkung des öffentlichen Zugangs führen würde. Dies verstößt gegen Artikel 31 und 32 des Küstengesetzes sowie Artikel 60.3 und 61.3 der Allgemeinen Küstenverordnung, die eine „minimale Inanspruchnahme öffentlichen Landes und dessen Schutz für die Allgemeinheit“ vorschreiben. Das Nationale Gericht betont, dass die ursprüngliche Konzession bereits vor Jahrzehnten abgelaufen ist und es keine Rechtsgrundlage für die Zusammenlegung einer lukrativen Nutzung öffentlichen Landes ohne gültige Genehmigung gibt. Obwohl der Stadtrat den Denkmalwert der Strandhütten verteidigte, gelten diese weder als Kulturgut noch als geschützte historische Stätte und können daher keine Ausnahme vom Küstengesetz darstellen. Küstengesetz und mögliche Rechtsmittel

Das Gericht hat den Stadtrat von San Juan de Labritja zur Übernahme der Gerichtskosten verurteilt. Dieser kann jedoch beim Obersten Gerichtshof Berufung einlegen, sofern er objektive Gründe dafür vorbringt. Bootshäuser sind ein traditionelles Merkmal der Küste Ibizas und dienten historisch als Unterstände für Schiffe. Viele dieser Gebäude wurden mit Terrassen zu Hotels umgebaut, was zu Spannungen zwischen Denkmalschutz und dem Schutz des öffentlichen Raums führt. Dieser Fall verdeutlicht die Schwierigkeit, lokale und denkmalpflegerische Interessen mit der staatlichen Küstengesetzgebung in Einklang zu bringen, insbesondere in Gebieten mit hohem Bade- und Touristenaufkommen. Mit diesem Urteil bekräftigt der Nationale Gerichtshof, dass der öffentliche maritime und terrestrische Raum ein Gemeingut ist und private Nutzungen nicht über die Laufzeit der gesetzlichen Konzession hinaus erfolgen dürfen, da sie den freien Zugang und die nachhaltige Bewirtschaftung der Küste gewährleisten müssen.