Katholische Schule erklärt dem Handyverbot des Bildungsministeriums den juristischen Kampf

Die größte privat geförderte Bildungseinrichtung hat gegen die Regelung, die ab dem Studienjahr 2025/2026 in Kraft tritt, Einspruch eingelegt.

Eröffnungszeremonie für das neue Schuljahr an der Escola Catòlica.
17/07/2025
2 min

PalmeDie Katholische Schule der Balearen (ECIB) hat einen Rechtsstreit gegen das vom Bildungsministerium verabschiedete Verbot von Mobiltelefonen und Bildschirmen begonnen, das im Schuljahr 2025/26 in Kraft treten wird. Laut BOIB (Bolivianisches Bildungsinstitut), der Mehrheitsverband der privat subventionierten Schulen auf den Balearen, hat das Institut Beschwerde gegen die sowohl für öffentliche als auch für subventionierte Schulen verbindliche Verordnung eingelegt.

In einer Erklärung bedauerte das ECIB, dass der endgültige Text – der Geräte in der Vor- und Grundschule mit bestimmten Ausnahmen verbietet – geändert wurde und damit den Konsens des Runden Tisches für subventionierte Bildung und des Schulrats der Balearen verletzt.

Der Arbeitgeberverband argumentierte, dass die Vereinbarung mit dem Regionalministerium das Recht der Schulträger anerkenne, über ihre internen Regelungen zu entscheiden. Dieses Vorrecht sei laut ECIB sowohl im Grundgesetz über das Recht auf Bildung als auch in der Verfassung verankert. Die Vereinbarung sah vor, dass die Anordnung nur Schulen betreffe, die keine eigene Regelung hierzu hätten.

Was besagt die Anordnung?

Ab dem kommenden Jahr verbietet das Bildungsministerium die Nutzung mobiler Geräte während des gesamten Schultags – sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schule – an öffentlichen und privaten Schulen. An weiterführenden Schulen und Gymnasien kann die gelegentliche Nutzung für Unterrichtszwecke gestattet werden, sofern dies vom pädagogischen Direktor der Schule genehmigt wurde. Lehrkräfte dürfen die Geräte in angemessenem Umfang und zu Bildungszwecken nutzen.

Schüler, die die Geräte aus medizinischen Gründen benötigen, beispielsweise aufgrund von Diabetes, sind vom Verbot ausgenommen. Schüler in der beruflichen Weiterbildung, in Sonderpädagogikprogrammen und an Schulen der Erwachsenenbildung dürfen die Geräte außerhalb der Schulzeiten nutzen. „Wir verstehen, dass sie in diesem Alter bereits erwachsen sind und möglicherweise unterschiedliche Bedürfnisse haben“, sagte Bildungsminister Antoni Vera.

Im Schuljahr 2024/25, das nun aufgehoben wurde, galt die gleiche Regelung bereits, allerdings durch Anweisungen, die nur öffentliche Schulen betrafen. Durch die nun in einer Verordnung verankerte Regelung bietet das Handyverbot mehr Rechtssicherheit.

Disziplinarregime

Verstößt ein Schüler gegen die Regel, kann jedes Mitglied des Lehrpersonals sein Handy einziehen. Dies ist eine Änderung gegenüber den bisherigen Anweisungen, die diese Befugnis auf die Schulleitung beschränkten. Der Schüler muss das Gerät ausgeschaltet zurückgeben. Die Schule bestimmt gemäß ihrer internen Regelung, wo das Gerät aufbewahrt wird, wann es zurückgegeben wird und an wen.

In Medienerklärungen erklärte Minister Vera, dass im laufenden Schuljahr bereits ein deutlicher Rückgang der Konflikte im Klassenzimmer im Zusammenhang mit der unangemessenen Nutzung von Mobiltelefonen festgestellt wurde. Dies gilt auch für die Gesellschaft. „Wir können Ressourcen bereitstellen, aber es ist soziales Bewusstsein erforderlich“, erklärte er.

Was die Nutzung digitaler Bildschirme in Schulen betrifft, so ist deren Nutzung bis zur vierten Grundschulklasse verboten. In der fünften und sechsten Klasse dürfen sie maximal eine Stunde pro Woche genutzt werden, stets unter Berücksichtigung pädagogischer Kriterien.

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