Festgenommen wegen Containerbränden in Palma und Missachtung einer Annäherungsanordnung

Der 56-jährige Mann war bereits 48 Stunden zuvor wegen Verstoßes gegen dieselbe vorsorgliche Maßnahme festgenommen worden

ARA Balears
21/06/2026

PalmaDie Ortspolizei von Palma hat am vergangenen 18. Juni einen 56-jährigen Mann als mutmaßlichen Täter des Brandes von zwei Containern in der Gabriel Alzamora Straße festgenommen. Die Beamten verhafteten ihn auch wegen Nichtbefolgung einer richterlichen Anordnung, die ihm untersagte, sich dem Wohnort seiner Mutter auf weniger als 500 Meter zu nähern.

Die Ereignisse ereigneten sich im Morgengrauen, um 3:45 Uhr, als mehrere Streifen der Nachtschicht aufgrund des Hinweises auf einen Brand, der zwei Behälter für organischen Abfall betraf, zum Tatort eilten. Bei ihrer Ankunft stellten die Beamten fest, dass die Flammen zwei in der Nähe geparkte Fahrzeuge betreffen könnten: ein Leichtkraftfahrzeug und ein Personenwagen.

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Um größere Schäden zu vermeiden, mussten die Beamten in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr von Palma die Fenster der beiden Fahrzeuge einschlagen, um ins Innere zu gelangen, die Handbremse zu lösen und sie wegzubewegen. Dennoch wurde das Leichtkraftfahrzeug im hinteren Teil durch das Feuer beschädigt. Die beiden Behälter wurden vollständig ausgebrannt.

Während des Einsatzes erklärte ein Zeuge den Beamten, dass er einen Mann mit einer roten Jacke und einem Rucksack gesehen habe, der sich in der Nähe der Behälter unregelmäßig bewegte. Seinem Bericht zufolge begann einer der Behälter kurz nachdem sich die Person vom Tatort entfernt hatte, zu brennen.

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Mit dieser Beschreibung führte die örtliche Polizei eine Razzia in der Umgebung durch und fand den Mann in geringer Entfernung. Bei einer oberflächlichen Durchsuchung fanden die Beamten bei ihm ein Feuerzeug und eine gerichtliche Anordnung zur Freilassung mit Datum vom 16. Juni, nur 48 Stunden zuvor, nach einer früheren Festnahme wegen Verstoßes gegen eine Schutzmaßnahme.

Nach Überprüfung bestätigte die Zentrale der 092, dass gegen den Mann eine Verfügung vorlag, die ihm verbot, sich dem Wohnort seiner Mutter auf weniger als 500 Meter zu nähern. Zum Zeitpunkt der Festnahme befand er sich etwa 200 Meter vom Haus entfernt.