Die PP von Sa Pobla schlägt eine 15-jährige Registrierungsfrist für den Zugang zu den Ibavi-Wohnungen vor.

Der Antrag fordert, dass Bewohner der Gemeinde bei der Vergabe öffentlicher Wohnsiedlungen Vorrang erhalten.

Sa Pobla
ARA Balears
06/01/2026
1 min

Sa PoblaDie Volkspartei (PP) von Sa Pobla wird in der nächsten Gemeinderatssitzung am kommenden Donnerstag einen Antrag einbringen, der fordert, dass die Einwohner der Gemeinde bei der Vergabe von Sozialwohnungen durch das Balearische Wohnungsbauinstitut (Ibavi) Vorrang erhalten. Der Antrag sieht vor, dass ein mindestens 15-jähriger gemeldeter Wohnsitz Voraussetzung für den Bezug dieser Wohnungen ist. Ziel ist es, die Schwierigkeiten vieler junger Menschen und Familien in Sa Pobla beim Zugang zu Wohnraum und der Verwirklichung ihrer Lebenspläne in der Gemeinde zu beheben, wie die Partei in einer Pressemitteilung erklärte. Die PP weist darauf hin, dass der Gemeinderat ein städtisches Grundstück kostenlos für den Bau von acht subventionierten Wohneinheiten zur Verfügung gestellt hat und argumentiert, dass bei diesem Projekt die Einwohner der Gemeinde Vorrang haben sollten. Die PP ist der Ansicht, dass der Gemeinderat die Vergabekriterien für diese Wohnungen mit Ibavi aushandeln muss, um eine Priorisierung auf Grundlage der langjährigen Verbindungen zur Gemeinde zu gewährleisten. Der Antrag schlägt außerdem vor, die historische Volkszählung zu berücksichtigen, um die Meldedauer derjenigen Einwohner von Sa Pobla anzuerkennen, die die Stadt vorübergehend aus beruflichen, Ausbildungs- oder persönlichen Gründen verlassen mussten. Pedrona Seguí, Sprecher der Volkspartei, betonte, die Initiative sei „nicht ausgrenzend“, sondern orientiere sich an „Kriterien der sozialen Gerechtigkeit“. Ziel sei es, Menschen, die nach Sa Pobla zurückkehren möchten, realistische Möglichkeiten dazu zu geben. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbindung zur Gemeinde durch die historische Volkszählung in den Vergabekriterien – zusammen mit sozialen und wirtschaftlichen Kriterien, insbesondere in Fällen von besonderer Schutzbedürftigkeit – ein besonderes Gewicht erhalten soll.

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