Zwei Jahre Haft wegen Unterschlagung von 3 Millionen aus dem Verkauf eines Hauses auf Mallorca in Lewandowski
Das Gericht der Balearen setzt die Haftstrafe unter der Bedingung aus, dass er nicht rückfällig wird und den betroffenen Partnern eine Entschädigung in Höhe von 1,62 Millionen Euro zahlt.
PalmeDas Provinzgericht der Balearen hat eine Frau wegen Veruntreuung von über drei Millionen Euro aus dem Verkauf einer Immobilie auf Mallorca an den Fußballspieler Robert Lewandowski vom FC Barcelona zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der Prozess war für Dienstag angesetzt, doch die Angeklagte gestand die Taten bereits vor Beginn der Verhandlung, woraufhin die Parteien eine Vereinbarung über ein Geständnis trafen. Zusätzlich zur Haftstrafe verhängte das Gericht eine Geldstrafe von rund 1.440 Euro und ordnete die Zahlung von 1,62 Millionen Euro an die betroffenen Gesellschafter des Unternehmens als Täterin der Veruntreuung und des Vertrauensbruchs an. Das Gericht setzte die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, sofern die Frau nicht rückfällig wird und ihre zivilrechtlichen Verpflichtungen erfüllt, da sie nicht vorbestraft ist und die Haftstrafe zwei Jahre nicht übersteigt. Das Urteil ist rechtskräftig, da keine der Parteien Berufung eingelegt hat, so der Oberste Gerichtshof der Balearen. Die Ereignisse datieren vom Juni 2021. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft beurkundete die Frau als alleinige Geschäftsführerin eines Unternehmens den Verkauf einer Immobilie im Wohngebiet Nova Santa Ponça an den polnischen Stürmer. Die Immobilie befand sich im Besitz des Unternehmens. Bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags stellte der Spieler – über seine Ehefrau – einen Scheck über 3,51 Millionen Euro an das Unternehmen aus. Wenige Tage zuvor hatte die Angeklagte jedoch ein Bankkonto im Namen des Unternehmens eröffnet, an dem sie 25 % der Anteile hielt, und den Betrag eingezahlt. In den folgenden Wochen tätigte sie mehrere Banktransaktionen und überwies ohne jegliche Begründung 3,1 Millionen Euro auf ihr Privatkonto. Als sie nicht mehr alleinige Geschäftsführerin war, betrug der Kontostand 408.593 Euro. Der Verkauf der Immobilie erfolgte zudem ohne Wissen der übrigen Gesellschafter, die nicht zur erforderlichen Gesellschafterversammlung geladen wurden. Zwei der Partner, die 50 % der Anteile hielten und die Entschädigung erhielten, wussten weder von der Transaktion noch von der Eröffnung des Bankkontos.