Nautische Werkstatt

Formentera ordnet die Schließung einer nautischen Werkstatt in einem geschützten Naturgebiet an.

Die Inselbehörde bestätigte, dass sich die Anlage im Naturpark Ses Salines und im Natura 2000-Netzwerk befindet.

ARA Balears

PalmeDer Stadtrat von Formentera hat ein Disziplinarverfahren eingeleitet und die vorsorgliche Schließung einer nautischen Werkstatt in der Werft La Savina angeordnet, da es im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zu mehreren schwerwiegenden Verstößen gekommen war.

Der Fall geht auf eine Beschwerde der Seprona (Nationalpolizei) aus dem vergangenen Jahr und anschließende Inspektionen durch Techniker des Inselrats zurück, bei denen eine Reihe schwerwiegender administrativer und technischer Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden.

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Dem technischen Bericht zufolge lagen für die durchgeführte Tätigkeit weder eine Genehmigung noch die erforderlichen sektoralen Zulassungen vor. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass sich die Anlage in einem Gebiet befindet, das von verschiedenen territorialen und ökologischen Schutzmaßnahmen betroffen ist, wie beispielsweise dem Naturpark Ses Salines, dem Netzwerk Natura 2000 und dem öffentlichen maritim-terrestrischen Bereich.

Bei den Inspektionen wurden unter anderem Verstöße festgestellt, darunter die fortgesetzte Tätigkeit ohne Lizenz oder eidesstattliche Erklärung, das Fehlen branchenspezifischer Genehmigungen oder der Eintragung ins Industrieregister sowie das Fehlen einer obligatorischen Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus wurden gravierende Mängel im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz festgestellt, darunter marode Anlagen, rostige Strukturen, das Risiko technischer Zwischenfälle und eine mangelhafte Entsorgung der anfallenden Abfälle, insbesondere Batterien, Erdölprodukte und Kohlenwasserstoffe, ohne Eindämmungs- oder Kontrollsysteme.

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Darüber hinaus wurde eine illegale Wassereinleitungsanlage mit Anschluss an die natürliche Umwelt entdeckt, die jedoch später entfernt wurde. Der Bericht des technischen Dienstes kommt zu dem Schluss, dass die Tätigkeit ein ernstes, wenn auch nicht unmittelbares Risiko für Sicherheit, Gesundheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften darstellt, und fordert die sofortige Einstellung der Tätigkeit, bis die Situation behoben ist.

Das Dokument ordnet die Stilllegung aller Anlagen und Maschinen an, mit einer Frist von 48 Stunden zur Einstellung des Betriebs und 30 Tagen, um potenziell umweltschädliches Material zu entfernen und die Baustelle zu ordnen. Die festgestellten Verstöße werden gemäß Gesetz 7/2013 über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung, den Zugang und die Ausübung von Aktivitäten als schwerwiegend eingestuft und können Geldstrafen zwischen 3.001 und 30.000 Euro sowie die vorübergehende Schließung der Aktivität für maximal zwei Jahre nach sich ziehen. Darüber hinaus wird der Consell ein Verfahren zur Wiederherstellung der planungsrechtlichen Rechtmäßigkeit der ohne Genehmigung durchgeführten Bauvorhaben einleiten. Gleichzeitig wurden die Unterlagen an die für Umwelt und Küsten zuständigen Regionalbehörden zur Prüfung in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen weitergeleitet.