Eröffnung des Gerichtsverfahrens gegen den Präsidenten des Consell d'Eivissa wegen vorsätzlicher Rechtsbeugung und Nötigung wegen 'La vida islados'
Der private Kläger fordert die Verurteilung von Vicent Marí zur Zahlung von 80.000 Euro an die Klägerin
PalmaDas Ermittlungsgericht 4 von Ibiza hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Präsidenten des Consell d'Eivissa, Vicent Marí, beschlossen, der wegen Rechtsbeugung, Einflussnahme, Nötigung und psychischer Verletzungen einer Beamtin der Inselverwaltung im Fall 'La vida islados' angeklagt ist.
Das Provinzgericht der Balearen wird einerseits die Vergabe des Vertrags – die Nutzung des Notfallverfahrens wurde bereits von einem Gericht bestätigt – und die angeblichen Druckmittel – „verbale oder gestische Interaktionen“, heißt es in dem von Europa Press eingesehenen Beschluss – verhandeln, denen die Beamtin wegen der möglichen Ernennung der vakanten Stelle als Rechnungsprüferin und wegen anderer Unstimmigkeiten ausgesetzt gewesen sein könnte.
Die Privatklage fordert, dass Marí wegen des Verbrechens der Veruntreuung zu 12 Jahren Amtsenthebung, wegen Einflussnahme auf die Justiz zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 500.000 Euro; wegen psychischer Verletzungen zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis und wegen Nötigung zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt wird.
Im Hinblick auf die zivilrechtliche Haftung fordert die Privatklage, dass Marí verurteilt wird, die Klägerin mit einer Mindestsumme von 80.000 Euro zu entschädigen.
Der PSIB seinerseits, der als Volkskläger auftritt, fordert für das Verbrechen der Veruntreuung ein Amtsenthebungsverbot für 12 Jahre und wegen Einflussnahme ein Jahr Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft fordert die vorläufige Einstellung und die Archivierung.
Der Fall ergibt sich aus der Vergabe des Vertrags für die touristische Werbekampagne „La vida islados“ – ein Gericht hat das Notfallverfahren bereits bestätigt – und der angeblichen Belästigung und Nötigung einer Beamtin der Inselverwaltung.