Veranstaltungen auf den Balearen
Gesellschaft27/11/2025
Eine Frau wurde wegen Mordes an ihrem Schwiegervater verurteilt, weil sie dessen Haus auf Ibiza in Brand gesteckt hatte.
Die Geschworenen sind der Ansicht, dass genügend Beweise vorliegen, um den Verdächtigen wegen Mordes und Brandstiftung zu verurteilen.
Eine Frau wurde von einer Jury einstimmig des Mordes für schuldig befunden, nachdem sie 2023 in Les Països auf Ibiza in das Haus eines hilflosen älteren Mannes eingebrochen war. Der Mann war der Vater ihrer ehemaligen Partnerin und erstickte, nachdem die Frau in den frühen Morgenstunden das Haus in Brand gesteckt hatte, während er sich darin befand. Die Jury, die seit vergangenem Dienstag beriet, kam einstimmig zu dem Schluss, dass ausreichend Beweise für eine Verurteilung der Angeklagten wegen Mordes und Brandstiftung vorlagen. Die Ereignisse ereigneten sich am frühen Morgen des 3. August 2023, als das Haus, in dem ein älteres Ehepaar schlief, in Brand geriet. Die Frau – eine über 90-jährige Alzheimer-Patientin – und ihre Pflegekraft konnten fliehen, doch der Mann, der völlig hilflos war, erstickte in seinem Bett. Die Staatsanwaltschaft fordert für die Frau, die Ex-Partnerin des Sohnes des Opfers, eine lebenslange Haftstrafe mit der Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung und geht von einem finanziellen Motiv aus. Die Verteidigung beantragte ihren Freispruch mit der Begründung, die Anschuldigung beruhe allein auf den Verdächtigungen einer der Töchter des Opfers. Die Angeklagte sagte als Letzte aus und wies alle Vorwürfe zurück. Sie räumte jedoch ein, ihr Haus in jener Nacht um 1:05 Uhr verlassen zu haben, wie die Überwachungskameras belegten, bestritt aber kategorisch, zum Haus des Opfers gegangen zu sein.
Laut Feststellung der Jury war das Opfer nicht in der Lage, ihr Zimmer zu verlassen oder aufzustehen. Sie erlitt Verbrennungen zweiten Grades an fast ihrem gesamten Körper und starb an einer Kohlenmonoxidvergiftung durch Einatmen des Brandrauchs. Die neun Geschworenen befanden sich einstimmig dafür, dass die Frau Schlüssel zu dem abgebrannten Haus besaß und mit dessen Grundriss und Gewohnheiten vertraut war. Die Jury stützte ihr Urteil auf Aufnahmen von Überwachungskameras, die die Bewegungen der Frau aufzeichneten – deren Angaben sie teilweise bestritt –, sowie auf die Ergebnisse der Ermittlungen von Polizei und Feuerwehr. Bezüglich ihrer Aussage zum Tragen eines Schleiers hielt die Jury diese für widersprüchlich. Sie gab an, den Schleier aus Angst vor einem Ex-Partner zu tragen, obwohl er nur auf den Aufnahmen zu sehen war, die sie beim Verlassen ihres Hauses zeigten. Die Jury stellte außerdem Widersprüche zwischen der von ihr zugegebenen und behaupteten Route und den Aufnahmen der Überwachungskameras fest. Lebenslange Haft mit der Möglichkeit der Bewährung.
Die Geschworenen hingegen befanden mit sechs zu drei Stimmen, dass die Angeklagte zum Tatzeitpunkt an einer Störung litt, die zwar ihr Verständnis der Tatsachen beeinträchtigte, es aber nicht gänzlich ausschloss. Mit zwei zu sieben Stimmen sprach sich die Jury gegen eine Begnadigung aus und mit fünf zu vier Stimmen gegen die Möglichkeit einer Aussetzung der Strafe. Staatsanwaltschaft und Privatklage halten an ihrem Antrag auf lebenslange Freiheitsstrafe mit Revisionsmöglichkeit fest, während die Verteidigung bereits Berufung angekündigt hat.