Drei vergiftete Milane in Jagdgebiet auf Mallorca gefunden
Die Regierung hat daran erinnert, dass die Geldstrafe für den Einsatz von Gift bis zu 200.000 Euro betragen kann.

PalmeDas Regionalministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Umwelt hat drei Fälle von Milanvergiftung in zwei Jagdrevieren auf Mallorca (Palma und Santanyí) aufgedeckt. Daraufhin wurden zwei Disziplinarverfahren eingeleitet und mit der Bitte um Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Laut einer Erklärung des Regionalministeriums enthalten die Akten Informationen der Umweltbehörde und der Seprona (Nationale Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde), tierärztliche Berichte und toxikologische Analysen sowie die Identifizierung der mutmaßlichen Täter.
Die Generaldirektorin für natürliche Umwelt und Forstverwaltung, Ana Torres, weist darauf hin, dass der Einsatz von Gift „völlig verboten ist und gemäß dem Strafgesetzbuch ein schweres Verbrechen darstellt“. Konkret handelt es sich um ein Verbrechen gegen die natürlichen Ressourcen und die Umwelt, das Strafen für diejenigen nach sich zieht, die Gift zur Tötung geschützter Arten einsetzen. Die Konsequenzen können von einer zweijährigen Gefängnisstrafe bis zu einer Geldstrafe von bis zu 200.000 Euro reichen.
Torres betonte, dass Vergiftungen „nicht nur eine Straftat“ darstellten, sondern auch „eine direkte Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellten, da das Gift versehentlich von anderen Tieren aufgenommen werden könne“, wie etwa Nutztieren und Menschen. Die vergifteten Exemplare wurden dank ihrer GPS-Verfolgung gefunden, da sie Teil des Plans zur Wiederherstellung, Erhaltung und Überwachung tagaktiver Greifvögel auf den Balearen waren. Der erste, der im Februar tot in Santanyí aufgefunden wurde, besaß einen Sender, einen offiziellen Ring und fernlesbare Flügelmarken. Die Regierungsbeamten hielten sich an das Protokoll und stellten die Beweiskette der Proben sicher, die an das Konsortium zur Wiederherstellung der Fauna der Balearen (Cofib) übergeben wurden, wo die Untersuchung durchgeführt wurde.
Anschließend wurde im Reservat eine Untersuchung durchgeführt, bei der ein weiteres totes Exemplar mit Vergiftungssymptomen gefunden wurde. Die analysierten Proben bestätigten den Einsatz von Gift. Der dritte Fall ereignete sich im März in Palma. Der Milan steht auf der Liste der besonders geschützten Wildarten (Königlicher Erlass 139/2011). Er ist ein aasfressender Raubvogel, der zur Erhaltung des Populationsgleichgewichts anderer Arten beiträgt.