Die Zwangsräumung einer behinderten Frau in Sencelles wurde ausgesetzt.
Die Person, die zwangsgeräumt werden sollte, hat eine Behinderung von 41 %.
PalmeDie für Dienstag geplante Zwangsräumung einer behinderten Frau aus ihrem Haus in Sencelles wurde von der Justizkommission ausgesetzt, nachdem diese eine schriftliche Stellungnahme der Frau entgegengenommen hatte. Darin argumentiert die Frau unter anderem mit fehlender Klagebefugnis. Die Räumung war für Dienstag um 10:00 Uhr angesetzt, doch die Justizkommission, die bereits im Haus der Frau eingetroffen war – sie ist zu 41 % behindert und hat nun zehn Tage Zeit, Berufung einzulegen –, stoppte die Räumung. In der beim Gericht in Inca eingereichten Stellungnahme argumentiert die Frau mit fehlender Klagebefugnis, da der Räumungsantrag von einer Bank gestellt wurde, obwohl die Immobilie auf den Namen einer Privatperson eingetragen ist. Die Frau verweist zudem auf ihre Behinderung, da ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde, weil ihre laufende Trennung, obwohl sie als verheiratet geführt wird, nicht berücksichtigt wurde. Das Opfer hat außerdem Anzeige erstattet, da sie bei der Anmietung der Immobilie, in die sie im vergangenen Dezember eingezogen war, möglicherweise betrogen wurde.