Linguistisches Modell

Die TSJIB lehnt die Einführung einer 25%igen Vorgabe für den Spanischunterricht in den Klassenzimmern erneut ab.

Das Gericht stellt fest, dass Eltern zwar das Recht haben, die Bildungseinrichtung zu wählen, aber nicht das Recht, den Anteil des Sprachunterrichts an einer bestimmten Schule vorzuschreiben.

PalmeDas Oberste Gericht der Balearen (TSJB) hat die Einführung einer 25-prozentigen Spanischunterrichtspflicht erneut abgelehnt. Das Gericht wies die Berufung eines Vaters zurück, der beantragt hatte, dass sein Sohn an einer Schule in Palma mindestens 25 % seines Unterrichts auf Spanisch erhalten solle. In seinem Urteil, das vor einigen Wochen erging, erklärte das Gericht, dass Eltern zwar das Recht hätten, die Schule zu wählen, aber nicht, einen bestimmten Prozentsatz an Spanischunterricht an einer bestimmten Schule vorzuschreiben.

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In diesem Zusammenhang beantragte der Kläger, dass sein Sohn ein Pflichtfach auf Spanisch belegt und diese Maßnahme auf alle Schüler der Schule ausgeweitet wird. Die Klage argumentiert, dass das Schulsprachenprojekt (PLC) gegen die Verfassung verstößt und der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs und des Verfassungsgerichts zum katalanischen Bildungssystem widerspricht. Das Gericht weist dieses Argument zurück und stellt fest, dass weder das balearische Bildungssystem noch Katalonien gemäß dem Autonomiestatut ein binäres Modell verbieten – eine Frage, die bereits Gegenstand der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichtshofs war. Daher entbehrt das Beispiel des Vaters einer Rechtsgrundlage. „Die vermeintliche Anordnung, dass 25 % der Pflichtfächer auf Spanisch unterrichtet werden sollen, kann nicht länger als einziges Mittel zur Einhaltung der Urteile des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichtshofs dienen“, so der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJIB) in seinem Urteil. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass regionale Regelungen (die der Kläger in seiner Berufungsbegründung ignoriert) die Kompetenz in beiden Amtssprachen gewährleisten, ohne dass feste Prozentsätze festgelegt werden müssen, und dass es keine Regelung gibt, die vorschreibt, dass 25 % des Unterrichts auf Spanisch stattfinden müssen.

Das Gericht legitimiert das sprachliche Modell im Unterricht.

Der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJIB) bestätigt die Verfassungsmäßigkeit des Bildungsgesetzes und die Gewährleistung der Bildungsentwicklung spanischsprachiger Kinder. Er betont zudem, dass Eltern zwar das Recht haben, eine Schule zu wählen, aber nicht den Anteil der spanischen Sprache im jeweiligen Sprachprogramm der Schule vorschreiben dürfen. In diesem Zusammenhang stellt er fest, dass die vom Vater verklagte Schule das anerkannte Recht hat, ihr Sprachprogramm unter Aufsicht der Schulaufsichtsbehörde entsprechend ihrem sozialen und pädagogischen Kontext zu gestalten, und weist die Behauptung zurück, dies beeinträchtige das Erlernen des Spanischen. Das Gericht sieht jedoch keine Kostenauflage für den Kläger vor, da es hinsichtlich der Sprachmodelle Unklarheiten zwischen der katalanischen und der balearischen Rechtsprechung gab.