Mobilität

Die Regierung knüpft die Vergabe neuer Taxi- und Fahrdienstlizenzen an die Bedingungen für Verkehrsstaus und Luftqualität.

Auf den Balearen wurden im Jahr 2023 mehr als 10.000 Anträge auf Genehmigungen für Mietwagen (VTC) gestellt.

ARA Balears
20/02/2026

PalmeDer Regierungsrat der Balearen hat zwölf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes 4/2014 vom 20. Juni über Landverkehr und nachhaltige Mobilität auf den Balearen, das durch dieses Dekret umgesetzt wird, die erste umfassende regionale Verordnung zur Regelung von Taxi- und Fahrdiensten auf den Balearen verabschiedet. Wie Wohnungsbauminister José Luis Mateo auf der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungsratssitzung erklärte, werden keine neuen Lizenzen erteilt, sobald die Verkehrsdichte oder bestimmte Grenzwerte der Luftqualität überschritten werden. Er wies darauf hin, dass befristete Lizenzen ausnahmsweise und nach Vorlage eines entsprechenden Berichts erteilt werden können. Die Verordnung legt erstmals einheitliche, objektive und aktualisierte Kriterien für die Erteilung oder Ablehnung neuer Lizenzen und Genehmigungen fest, basierend auf dem Ausmaß der Verkehrsdichte und der Luftqualität. Ziel ist es, die Mobilität der Einwohner und Besucher der Inseln zu gewährleisten. Diese objektiven, auf dem Gemeinwohl beruhenden Kriterien ermöglichen die Regulierung der Anzahl von Taxi- und Fahrdienstlizenzen im begrenzten und geschützten Gebiet der Inseln. Der Text zielt darauf ab, Rechtssicherheit zu schaffen, die Kriterien zu vereinheitlichen und den zuständigen Behörden die Instrumente an die Hand zu geben, um den Sektor gemäß den Parametern der ökologischen Nachhaltigkeit, des Verkehrsmanagement, des Naturschutzes und des Gemeinwohls zu regulieren. Das Dekret besteht aus 63 Artikeln, die sich auf drei Abschnitte verteilen – Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen; Abschnitt II: Taxidienste; und Abschnitt III: Fahrdienstdienste – sowie fünf Zusatzbestimmungen, vier Übergangsbestimmungen, eine Aufhebungsbestimmung und eine Schlussbestimmung. Die Ausarbeitung des Dekrets begann nach Konsultationen im Januar des vergangenen Jahres und wurde im Juli letzten Jahres einer öffentlichen Anhörung und einem Informationsverfahren unterzogen. Der Landverkehrsrat der Balearen, in dem Vertreter des Taxi- und Fahrdienstsektors mitwirken, veröffentlichte im September letzten Jahres seinen Bericht und setzte den Ausarbeitungsprozess mit dem Bericht des Verbraucherrats und der Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialrats der Balearen fort. Ende Januar ging die Stellungnahme des Beratenden Rates der Balearen ein, deren wesentliche Anmerkungen in das vom Regierungsrat verabschiedete Dekret einflossen.

Das Dekret schließt den mit dem Gesetz 1/2024 vom 16. Februar eingeleiteten Prozess zur Verbesserung der Regulierung von Transportdienstleistungen mit Fahrzeugen bis zu neun Sitzplätzen auf den Balearen ab. Dieses Gesetz führte zu erheblichen Änderungen der Regulierung von Taxi- und Fahrdiensten und sah im vergangenen Jahr durch das Gesetzesdekret 2/2025 vom 21. Februar eine vorübergehende Aussetzung der Lizenzvergabe vor, wodurch die Genehmigungen für die Vermietung von Fahrzeugen mit Fahrern und Taxilizenzen ausgesetzt wurden.

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10.000 Anträge auf Genehmigungen für Fahrdienste

Auf den Balearen wurden 2023 über 10.000 Anträge auf Mietwagenlizenzen gestellt – ein Volumen, das im Vergleich zu den aktuell bestehenden 2.529 Taxilizenzen und 739 Mietwagenlizenzen als „unverhältnismäßig und ökologisch nicht tragbar“ gilt. Mateo erklärte in diesem Zusammenhang, dass die neue Verordnung – die die Aussetzung beendet – objektive Kriterien festlegt, die Gemeinden und Inselräte bei der Bearbeitung von Anträgen in ihren jeweiligen Gebieten anwenden müssen. Konkret legt die Verordnung objektive Ablehnungskriterien fest und bestimmt, dass die zuständigen Behörden keine neuen Lizenzen oder Genehmigungen erteilen dürfen, wenn die Verkehrsbelastung im jeweiligen Gemeinde- oder Inselgebiet die Werte in ihrem Zuständigkeitsbereich übersteigt oder die Luftqualität die Grenzwerte für Feinstaub (PM2,5) oder Ozon (O₃) überschreitet.

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Bezüglich der Luftqualität gilt das letztgenannte Kriterium bezüglich der Grenzwerte nicht für emissionsfreie batterieelektrische Fahrzeuge (BEV), Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) oder Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge (HICEV). In diesem Fall gestattet die Genehmigung lediglich die Erbringung von Taxi- und Fahrdienstleistungen.

Die PSIB warnt, dass die neue Verordnung einen massiven Anstieg von Fahrdienstfahrzeugen auslösen wird.

Die Sozialistische Partei der Balearen (PSIB) warnt davor, dass die am Freitag von der Balearenregierung verabschiedeten Regelungen für Taxis und Fahrdienstvermittlungsdienste (VTCs) einen massiven Zustrom von Fahrzeugen ermöglichen und den Sektor destabilisieren könnten. Dies erklärte Jaume Mateu, Sekretär für Mobilität und Territorium der PSIB. Er kritisierte öffentlich, dass die Regelungen keine Reduzierung der 10.000 seit 2023 anhängigen VTC-Lizenzanträge garantieren, deren Bearbeitung nach Aufhebung des Moratoriums beginnen soll. Laut einer Erklärung der Partei geht der Text insbesondere nicht auf den massiven Zustrom von Lizenzen ausländischer Betreiber ein, der das größte Problem für den Taxi- und den lokalen VTC-Sektor darstellt. Die Regierung ändere lediglich die Spielregeln, ohne grundlegende Lösungen anzubieten. Die Sozialistische Partei warnte zudem, dass die vom Regierungsrat verabschiedeten Bestimmungen „die Tür für die Bearbeitung dieser 10.000 Lizenzen öffnen“, deren Kriterien zwar vernünftig erscheinen mögen, aber „keine wirkliche Marktzutrittsbarriere darstellen“. Mateu kritisierte die neuen Bestimmungen in diesem Zusammenhang und erklärte, sie würden einen Wandel des Geschäftsmodells begünstigen, der Unternehmen wie Uber und Cabify einen Rahmen böte, „um auf den Balearen tätig zu sein und in den Markt einzutreten“. Weiterhin wies er die „Unklarheit“ des Ministers für Wohnen, Territorium und Mobilität, José Luis Mateo, zurück, der angesichts der hohen Anzahl an Lizenzanträgen keine Garantien gegeben habe, und forderte die Festlegung von Obergrenzen. Die PSIB kündigte am Mittwoch an, einen Änderungsantrag zum derzeit in Beratung befindlichen Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung vorzuschlagen, um fast alle der 10.000 Lizenzen, deren Bearbeitung heute beginnt, abzulehnen. „Wir plädieren für eine Gesetzesänderung, nicht für Verordnungen, die das bisherige Gleichgewicht zwischen Taxis und Fahrdiensten gewährleistet“, schloss Mateu.